Kassenabschlag 2010

Auch Knappschaft erstattet 0,55 Cent

Berlin - 10.02.2012, 11:38 Uhr


Auch die Knappschaft Krankenkasse hat sich der Rückzahlungswelle der einbehaltenen Kassenabschläge für das erste Quartal 2010 inzwischen angeschlossen. Wie die Knappschaft auf DAZ.online-Anfrage mitteilte, hat die Auszahlung des Differenzbetrages von 0,55 Cent je Packung nach kurzer Verzögerung Anfang Februar begonnen.

Die meisten anderen Krankenkassen hatten bereits im Januar mit der Auszahlung der zurückgehaltenen Kassenabschläge für das erste Quartal 2010 begonnen. Noch nicht überweisen haben nach vorliegenden Informationen einige Betriebskrankenkassen, die über die gemeinsame Abrechnungsstelle Protaxplus abrechnen.

Bei der Auszahlung geht es um die Differenz zwischen dem Kassenabschlag in Höhe von 2,30 Euro und 1,75 Euro. Ende 2009 hatte die Schiedsstelle den Kassenabschlag rückwirkend auf 1,75 Euro festgesetzt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Die Krankenkassen hatten daraufhin im ersten Quartal 2010 weiterhin den Abschlag in Höhe von 2,30 Euro einbehalten. Erst im Frühjahr 2010 hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den sofortigen Vollzug des Schiedsspruchs angeordnet. Die meisten Kassen hatten die Differenz von 0,55 Euro pro Packung für die ersten drei Monate bis jetzt noch nicht zurückerstattet. 

Obwohl die Kassen jetzt auszahlen, stehen die Gelder noch unter Vorbehalt. Gegen die Festsetzung des Kassenabschlages auf 1,75 Euro laufen noch Verfahren. Somit ist der Schiedsspruchbetrag nicht in letzter Instanz bestätigt.


Lothar Klein