DAZ aktuell

DAV forderte 1,32 Euro

BERLIN (lk). Jetzt müssen sich die Richter des Landessozial gerichts Berlin-Brandenburg auch um den Apothekenabschlag 2010 kümmern. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat eine Klage gegen den Schiedsspruch vom September angekündigt. Der DAV verlangt einen niedrigeren Kassenabschlag von 1,32 Euro statt 1,75 Euro und will vor Gericht den GKV-Vorbehalt zu Fall bringen. Beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg liegt bereits die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Berlin zum Kassenabschlag 2009.

Gegenüber der DAZ verteidigte der unabhängige Vorsitzende der Schiedskommission, Dr. Rainer Daubenbüchel, die Festsetzung des Apothekenabschlages für 2010 auf 1,75 Euro gegen die Klage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Eine Absenkung unter 1,75 Euro steht im Widerspruch zu den im AMNOG dargelegten Absichten des Gesetzgebers", sagte Daubenbüchel. "Daher sah sich die Mehrheit im Schiedsverfahren nicht zu einer deutlicheren Absenkung in der Lage."

Am 5. Dezember hatte die Schiedsstelle die Begründung für die Festsetzung des Kassenabschlages auf 1,75 Euro für das Jahr 2010 vorgelegt. Am 6. Dezember beschloss daraufhin der Geschäftsführende DAV-Vorstand seine schon im Schiedsverfahren zu Protokoll gegebene anweichende Position mit einer Klage gegen den Schiedsspruch zu untermauern.

Klage gegen GKV-Vorbehalt und Abschlagshöhe

Nach DAV-Angaben richtet sich die Klage zum einen gegen den GKV-Vorbehalt. Wird der vom GKV-Spitzenverband bereits beklagte Beschluss zum Apothekenabschlag für 2009 von einem Gericht rechtskräftig aufgehoben, wird automatisch auch die Festsetzung für 2010 unwirksam. In diesem Fall müsste der Apothekenabschlag für die beiden Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle neu verhandelt werden. Diesen Vorbehalt will der DAV nicht akzeptieren.

Derzeit ist das Verfahren zum Abschlag 2009 in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig – es spricht vieles dafür, dass der Fall bis zum Bundessozialgericht gehen wird. Bereits im September erklärte Daubenbüchel gegenüber der AZ: "Falls das Bundessozialgericht den Schiedsspruch für 2009 aufhebt, ist alles wieder offen." In den Verhandlungen Anfang September sei es darum gegangen, einen weiteren Prozess über den Apothekenabschlag 2010 zu vermeiden. Daubenbüchel damals: "Wir wollten Appeasement-Politik machen." Mit diesem Kompromiss gehe die GKV-Seite kein Risiko ein. Daher habe sie zustimmen können. Diese Politik ist jetzt mit der DAV-Klage gescheitert.

Zweiter Klagegrund für den DAV ist die Höhe des Kassenabschlages von 1,75 für das Jahr 2010. In den Verhandlungen der Schiedsstelle zum Apothekenabschlag 2010 wollte der DAV einen Betrag von 1,32 Euro durchsetzen. Zunächst hatte der DAV in seinem Antragsschreiben im April 2011 für das Schiedsverfahren 2010 einen Kassenabschlag in Höhe von 1,37 Euro gefordert. Im Laufe des Schiedsverfahrens schraubte der DAV seine Forderung jedoch nochmals auf eine Absenkung des Kassenabschlages auf 1,32 Euro hoch. Begründung: höherer Personal bedarf in den Apotheken.

Daubenbüchel im September zur DAZ: "Rein rechnerisch hätten wir auch auf 1,61/1,65 Euro gehen können". Doch das sei im Kompromiss nicht durchsetzbar gewesen. Nicht nur die GKV-Seite lehnte diesen Betrag ab. Auch die neutralen Mitglieder der Schiedskommission konnten dem nicht zustimmen. "Dieser Betrag passt nicht mehr in die Landschaft", so Daubenbüchel im September. Der Gesetzgeber habe mit der Festlegung im AMNOG für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro "einen Fingerzeig gegeben".

Der DAV zeigte sich bereits unmittelbar nach dem Schiedsspruch enttäuscht. Beim Apothekenabschlag von 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung würden die Kostensteigerungen, etwa durch Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur unzureichend berücksichtigt. "In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen", sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker im September. "Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend."

Position "nicht hinreichend konkret dargelegt"

In der jetzt vorliegenden Begründung des Schiedsspruches zum Apothekenabschlag 2010 kommt die Schiedsstelle zu dem Urteil, dass der DAV seine Position "nicht hinreichend konkret dargelegt" habe. Auch wenn das Argument stichhaltig sei, dass Apotheker nicht ohne Grund zusätzliches Personal einstellten, "wird damit nicht hinreichend plausibel gemacht, wieso dies gerade dem erhöhten Beratungsbedarf für abschlagspflichtige Arzneimittel geschuldet ist", kritisiert die Schiedskommission und lehnte die DAV-Forderung ab. Vielmehr sei die zusätzliche Beratungslast in der Apotheke aufgrund von Rechtsänderungen "im Laufe der Zeit ein immer weniger plausibler Grund für Personalvermehrungen".


Zum Weiterlesen


Kassenabschlag 2010 Es bleibt bei 1,75 Euro


AZ 2011, Nr. 37, S. 1

Die Rechnung des DAV

Für seine Forderung griff der DAV laut Begründung auf Daten des Statistischen Bundesamtes zurück. Daraus ergebe sich, dass sich der Personalbedarf in den Apotheken von April 2007 bis 2009 um 5000 "Vollzeitäquivalente" (VZA) erhöht habe. Umgerechnet auf 580 Millionen Packungen ergebe sich allein aufgrund des Personalzuwachses ein Korrekturbedarf beim Apothekenabschlag von 0,34 Euro bis Ende 2009. Einschließlich anderer Kostensteigerungen beläuft sich laut DAV daher der Korrekturbedarf für 2009 gegenüber dem im Jahr 2008 gültigen Abschlag in Höhe von 2,30 Euro auf 0,66 Euro statt der von der Schiedsstelle festgelegten 0,55 Euro. Statt 1,75 hätte nach DAV-Rechnung der Kassenabschlag für 2009 bereits auf 1,64 Euro gesenkt werden müssen. Die Differenz von 0,11 Euro erhebt der DAV als Nachforderung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 2010 veranschlagte der DAV in seiner Rechnung für das Schiedsverfahren nochmals rund 1700 weiteren Vollzeitstellen als zusätzlichen Personalbedarf. Einschließlich Sachkostensteigerungen und Tariflohnerhöhungen errechnete der DAV für das Jahr 2010 so einen Anpassungsbetrag von 0,32 Euro gegenüber dem Abschlag von 1,75 Euro. Zusammen mit der nachzuholenden Korrektur für 2009 in Höhe von 0,11 Euro ergibt sich somit nach DAV-Rechnung ein Anpassungswert von 0,43 Euro. Daraus errechnet sich ein Kassenabschlag von 1,32 Euro.



DAZ 2011, Nr. 50, S. 20

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