Hintergrund zum Apothekenabschlag 2010

DAV forderte Kassenabschlag von 1,32 Euro

Berlin - 12.12.2011, 14:53 Uhr


In den Verhandlungen der Schiedsstelle zum Apothekenabschlag 2010 wollte der Deutsche Apothekerverband (DAV) einen Betrag von 1,32 Euro durchsetzen. Damit ist der DAV gescheitert. Jetzt klagt der DAV gegen den Schiedsspruch 2010. In der Begründung seiner Klage könnte der DAV auf seine Argumente aus dem Schiedsverfahren zurückgreifen.

Zunächst hatte der DAV in seinem Antragsschreiben im April 2011 für das Schiedsverfahren 2010 einen Kassenabschlag in Höhe von 1,37 Euro gefordert. Im Laufe des Schiedsverfahrens schraubte der DAV seine Forderung jedoch nochmals auf eine Absenkung des Kassenabschlages auf 1,32 Euro hoch. Begründung: höherer Personalbedarf in den Apotheken.

In der jetzt vorliegenden Begründung des Schiedsspruches zum Apothekenabschlag 2010 kommt die Schiedsstelle jedoch zu dem Urteil, dass der DAV seine Position „nicht hinreichend konkret dargelegt“ habe. Auch wenn das Argument stichhaltig sei, dass Apotheker nicht ohne Grund zusätzliches Personal einstellten, „wird damit nicht hinreichend plausibel gemacht, wieso dies gerade dem erhöhten Beratungsbedarf für abschlagspflichtige Arzneimittel geschuldet ist“, kritisiert die Schiedskommission und lehnte die DAV-Forderung ab. Vielmehr sei die zusätzliche Beratungslast in der Apotheke aufgrund von Rechtsänderungen „im Laufe der Zeit ein immer weniger plausibler Grund für Personalvermehrungen“.    

Seine Forderung begründete der DAV hingegen mit gestiegenem Personalbedarf in den Apotheken. Dabei griff der DAV laut Begründung auf Daten des Statistischen Bundesamtes zurück. Daraus ergebe sich, dass sich der Personalbedarf in den Apotheken von April 2007 bis 2009 um 5000 „Vollzeitaquivalente“ (VZA) erhöht habe. Umgerechnet auf 580 Millionen Packungen ergebe sich allein aufgrund des Personalzuwachses ein Korrekturbedarf beim Apothekenabschlag von 0,34 Euro bis Ende 2009.

Einschließlich anderer Kostensteigerungen beläuft sich der Korrekturbedarf für 2009 gegenüber dem im Jahr 2008 gültigen Abschlag in Höhe von 2,30 Euro auf 0,66 Euro statt der von der Schiedsstelle festgelegten 0,55 Euro. Statt 1,75 hätte nach DAV-Rechnung der Kassenabschlag für 2009 bereits auf 1,64 Euro gesenkt werden müssen. Die Differenz von 0,11 Euro erhebt der DAV als Nachforderung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 2010 veranschlagte der DAV in seiner Rechnung für das Schiedsverfahren nochmals rund 1700 weiteren Vollzeitstellen als zusätzlichen Personalbedarf. Einschließlich Sachkostensteigerungen und Tariflohnerhöhungen errechnete der DAV für das Jahr 2010 so einen Anpassungsbetrag von 0,32 Euro gegenüber dem Abschlag von 1,75 Euro. Zusammen mit der nachzuholenden Korrektur für 2009 in Höhe von 0,11 Euro ergibt sich somit nach DAV-Rechnung ein Anpassungswert von 0,43 Euro. Daraus errechnet sich ein Kassenabschlag von 1,32 Euro.

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Lothar Klein