Rabattverträge

Stada zahlte 2 Mio. Euro an Barmer Ersatzkasse

Berlin - 08.11.2011, 14:18 Uhr


Das Bundesversicherungsamt prüft laut „Spiegel“ derzeit eine Millionen-Zahlung des Pharmaherstellers Stada an die Barmer GEK. Dem Bericht zufolge hatte die Stada-Tochter Stadapharm im Jahr 2007 mit der damaligen Barmer Ersatzkasse gegen eine „einmalige Rabattzahlung“ von zwei Millionen Euro vereinbart, dass die Versicherten der Kasse unter anderem vorzugsweise Stadapharm-Präparate erhalten.

Während die AOKs und andere Kassen im Rabattvertragsgeschäft frühzeitig europaweite Ausschreibungen starteten, hat die Barmer lange Zeit auf sogenannte Sortiments- oder Portfolioverträge gesetzt. Mit verschiedenen Herstellern schloss die Krankenkasse Verträge, die Rabatte für das gesamte Sortiment vorsahen. Dies brachte zwar nicht so hohe Einsparungen wie Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern über einzelne Wirkstoffe – der „Spiegel“ nennt hier Rabatte von 20 versus 90 Prozent. Dafür waren die Verträge patientenfreundlich: Es bestand eine Auswahlmöglichkeit und Umstellungen konnten meist vermieden werden. Auch Apotheker schätzten die Verträge, da sie ihnen mehr Freiheiten ließen.

Weniger goutiert wurden die Sortimentsverträge von der Kassenaufsicht – dem BVA. Es mahnte die betreffenden Kassen bereits im Frühjahr 2008 an, dass es die Verträge für rechtswidrig halte. Ein Jahr später forderte es die Kassen auf, die Verträge zu kündigen und Wirkstoffe künftig auszuschreiben. Nichtsdestotrotz: Die Barmer – seit Anfang 2010 mit der GEK fusioniert – verhielt sich stille. Erst vor wenigen Wochen, Ende Oktober, startete sie ihre erste Wirkstoffausschreibung.

Nun hat sich der pharmakritische Journalist Markus Grill diesem Phänomen angenommen. Dabei brachte er zutage, dass Stada direkt Gelder an die Barmer fließen ließ. Das Pharmaunternehmen bestätigte die Zahlung von zwei Millionen Euro gegenüber dem „Spiegel“.  Es handele sich um eine „spezifische Zahlung zur Vertragsunterzeichnung (Signing fee)“, die „in keiner Weise angreifbar“ sei – Stada untersage in seinem Regelwerk „Schmiergeldzahlungen in jeder Form“.

Auch die Barmer GEK sieht sich keiner Schuld bewusst. Gegenüber DAZ.online erklärte ein Sprecher, dass Verträge mit verschiedenen Rabattkomponenten (z. B. prozentualer Grundrabatt, prozentualer Mehrumsatzrabatt, fester Betrag) früher „eher der Regelfall als die Ausnahme” waren. Der Fixbetrag – in diesem Fall die zwei Millionen Euro – habe vor allem dem Zweck gedient, die prozentualen Rabattbestandteile feinzujustieren, auch mit Blick auf eine schwer absehbare Mengenkalkulation.

Zwar habe es Hinweise aus dem BVA gegeben, dass man diese Verträge dort kritisch sieht. Aus Sicht der Kasse war dies jedoch „eine Rechtsauffassung unter mehreren”. „Aus unserer Sicht waren die Portfolioverträge seinerzeit rechtlich voll in Ordnung”, heißt es seitens der Kasse. Wer sich daran beteiligen wollte, konnte dies tun – „es war keine geschlossene Veranstaltung“.

Laut „Spiegel“ sieht das BVA den Vertrag nicht ganz so harmlos: Es werde derzeit insbesondere geprüft, ob und inwieweit der Vertrag mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sei, erklärte die Behörde gegenüber dem Magazin.


Juliane Ziegler/Kirsten Sucker-Sket