Anhörung zum ABDA/KBV-Konzept

KBV: Stehen „felsenfest“ zur Umsetzung

Berlin - 17.10.2011, 11:48 Uhr


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) steht „felsenfest“ zur Umsetzung des ABDA/KBV-Arzneimittelkonzeptes im Rahmen des im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Modellprojektes zur Verbesserung des Arzneimittelmanagements.

In der KBV-Stellungnahme zum Versorgungsgesetz für die Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am kommenden Mittwoch fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung nahezu wortgleich mit der ABDA-Stellungnahme die Umsetzung von drei Modellprojekten in einer west- und einer ostdeutschen Region sowie in einem Stadtstaat. Zudem unterstreicht die KBV die Bedeutung des Arzneimittelmanagements für die Verbesserung der Versorgung von chronisch Kranken.       

In einem Punkt unterscheiden sich jedoch die Stellungnahmen von ABDA und KBV. Die ABDA beziffert das erwartete Einsparvolumen des Arzneimittelmanagements auf „über 2 Mrd. Euro“ für die gesetzlichen Krankenkassen. In der KBV-Stellungnahme heißt es unter Punkt „Ziele des Gesetzgebungsvorschlages“ lediglich: „Erschließung von Einsparpotenzialen in der Arzneimittelversorgung“. Eine konkrete Größenordnung wird ausdrücklich nicht genannt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum ABDA/KBV-Konzept bezweifeln die Herstellerverbände Progenerika, BPI, vfa und BAH  die wissenschaftliche Basis für das von der ABDA bezifferte  Einsparvolumen: „Durch das Medikationsmanagement soll im Jahr 2014 nach Angaben von  ABDA/KBV ein Einsparpotenzial von 1,8 Mrd. Euro – bei 2 Mio. Teilnehmern – erreicht werden. Als Quellen für die Berechnung dieses Einsparpotenzials geben ABDA/KBV ein ABDA-Referat  (Sonnenmoser 2002), einen Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ und einige Compliance-Artikel zu bestimmten Indikationen an. Einer wissenschaftlichen Überprüfung halten diese Quellen und das daraus errechnete Einsparpotenzial von 1,8 Mrd. Euro nicht stand.“

Laut KBV-Sprecher Stahl bedeutet der Verzicht auf eine Konkretisierung des Einsparpotenzials in der KBV-Stellungnahme keine Distanzierung von den ABDA-Zahlen. Die Berechnung des Einsparpotenzials habe man immer der ABDA überlassen, so Stahl.  


Lothar Klein