Anhörung Gesundheitsausschuss

GKV: ABDA/KBV-Modell ist rausgeschmissenes Geld

Berlin - 20.10.2011, 10:26 Uhr


Das Modell zur Arzneimittelversorgung ist rausgeschmissenes Geld und wird nicht zu den angekündigten Einsparungen führen – so bringt es der GKV-Spitzenverband auf den Punkt. GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg ließ gestern während des fünfeinhalb-stündigen Anhörungsmarathons zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen (VStG) kein gutes Haar am ABDA/KBV-Modell.

Das Konzept von ABDA und KBV wurde bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zwar erst gegen Ende und auch nur kurz thematisiert – dann jedoch umso harscher kritisiert. ABDA und KBV wollen mit dem Konzept eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung für Patienten durch eine engere Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern erreichen.

Auf Nachfrage der Fraktion der Grünen lehnte von Stackelberg das Modell als „unvernünftig“ ab. Es sehe Verfahren vor, die schon längst erlaubt seien – „was muss da noch erprobt werden?“, fragte er. Zudem setze ein Modellvorhaben die Freiwilligkeit der Beteiligten voraus. Hier würden die Krankenkassen jedoch zu etwas gezwungen, was sie nicht wollen. Gerade weil es sich um ein „erzwungenes Vorhaben“ handle, solle es daher zumindest bei einer Region belassen und nicht auf weitere Regionen ausgeweitet werden.

„Die Krankenkassen sollen jetzt Geld rausrücken, um zu erproben, ob das Modell Ersparnisse erwirtschaftet, an die ich selber nicht glaube“, so von Stackelberg. Die Initiatoren müssten seiner Meinung nach zunächst beweisen, dass Einsparungen möglich sind, dann könne man weiter über das Konzept reden. Sein Fazit: „Das ist rausgeschmissenes Geld.“

Dem schloss sich Matthias Diessel von Pro Generika weitestgehend an. Er hielt es für sinnvoll, zunächst Studien zu veranlassen, die mit evidenzbasierten Zahlen belegen, dass das von ABDA und KBV erwartete Einsparpotenzial von 1,8 Milliarden Euro tatsächlich möglich ist.

Der Medikationskatalog ist aus Sicht von Pro Generika nichts anderes als eine bundesweit einheitliche Positivliste: „Sie führt zur Standardmedikation, zum Standardpatienten – das kann heutzutage sicherlich nicht gewollt sein“, so Diessel. Ordnungspolitisch sei der Arzneimittelmarkt für patentgeschützte Arzneimittel durch das AMNOG bereits reguliert, der Bestandsmarkt durch Festbeträge und Rabattverträge. Da bleibe die Frage offen: „Was soll hier noch zusätzlich reguliert werden?“


Juliane Ziegler