Fett, Zucker, Kalorien

Neue Lebensmittelkennzeichnung kommt

Brüssel - 29.09.2011, 13:47 Uhr


Verbraucher sollen Dickmacher im Supermarkt künftig leichter erkennen können. Auf Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken müssen ab 2014 Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt stehen. Die EU-Minister haben am Donnerstag einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen.

Hersteller dürfen zudem Lebensmittel-Imitate wie Kunstkäse („Analogkäse“) nicht mehr als Käse bezeichnen. Die klare Bezeichnung „Imitat“ konnte die Bundesregierung auf EU-Ebene aber nicht durchsetzen. Für Allergiker muss die Branche allergieauslösende Stoffe besonders hervorheben, Produkte mit Koffein (wie Energy-Drinks) müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. Genau angegeben werden muss die Herkunft von Frischfleisch – bisher gilt das nur für Rindfleisch.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Regeln als „wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung“. Verbraucher könnten leichter die richtige Auswahl treffen und sich gesund ernähren.

Die Verordnung wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben aber erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben erst 2016. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) erklärte, er gehe davon aus, „dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird“. Heute haben nach EU-Angaben bis zu 70 Prozent aller Produkte Tabellen zum Inhalt, häufig mit Richtwerten für den Tagesbedarf.

Die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittel-Ampel ist in der EU schon seit einem Jahr vom Tisch, weil sie keine Mehrheit fand. Sie würde die Verbraucher auf der Packung farblich darüber informieren, ob der Salz-, Zucker- und Fettgehalt im grünen, gelben oder roten Bereich ist. Verbraucherschützer nennen den Beschluss daher „Augenwischerei“ und verlangen farbliche Markierungen, Angaben auf der Vorderseite und größere Schrift. Laut EU-Vorgabe müssen die Angaben in einer Tabelle je 100 Gramm oder 100 Milliliter erfolgen, die Schrift muss eine Mindestgröße haben.

Zusätzliche Angaben pro Portion bleiben erlaubt. Die Industrie kann auch kennzeichnen, wieviel Prozent des durchschnittlichen Tagesverbrauchs einer 40 Jahre alten Frau damit abgedeckt sind. Die vom EU-Parlament geforderte Pflicht dazu setzte sich nicht durch. Das gilt auch für die Forderung von Verbraucherschützern, die Angaben auf der Vorderseite der Verpackung vorzuschreiben. Alkoholische Getränke sind von der Verordnung vorerst ausgenommen.


dpa