Bundesministerin Aigner stellt Aktionsplan vor

"Verbraucherschutz in der Futtermittelkette"

Berlin - 14.01.2011, 12:02 Uhr


Als Reaktion auf die Dioxin-belasteten Lebensmittel hat Bundesministerin Ilse Aigner am 14. Januar 2011 einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vorgestellt.

Der Maßnahmenkatalog umfasst eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine strikte Trennung der Produktionsströme, die Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle, eine Meldepflicht für private Labors, eine rechtlich verbindliche Positivliste, die Pflicht zum Abschluss von Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen für Futtermittelhersteller und eine Überprüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Zudem soll das Dioxin-Frühwarnsystem ausgebaut, die Transparenz für Verbraucher erhöht und die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden grundlegend verbessert werden.

Aigner erklärte, das Bundesverbraucherministerium habe die jüngsten Dioxin-Funde in Futtermitteln zum Anlass genommen, "die gesamte Futtermittelkette in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen – von der Rohstoff-Produktion bis zum Stall. Wir müssen die Sicherheitsstandards erhöhen." Aigner wird ihre Vorschläge am 18. Januar bei einem Treffen mit den Verbraucherschutz- und Agrarministern der Länder in Berlin erörtern, am 19. Januar wird sich das Bundeskabinett mit dem Aktionsplan befassen.

Aigner forderte die für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Bundesländer auf, die Maßnahmen zu unterstützen: „Die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln hat höchste Priorität. Sie zu gewährleisten, muss uns eine gemeinsame Verpflichtung sein. Wer hier ausschert, wird seiner Verantwortung nicht gerecht“, sagte Aigner. "Ich setze darauf, dass wir rasch zu einer Umsetzung kommen – gemeinsam mit dem Parlament, mit den Ländern und unseren Partnern in der EU."

Der Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette (Kurzfassung)

1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe

Hersteller von Futterfetten müssen zukünftig eine Zulassung beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind. Die Betriebsleitung muss fachlich qualifiziert sein. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder müssen regelmäßige und umfassende Inspektionen vor Ort durchführen.

2. Trennung der Produktionsströme

Wir werden durch neue Vorschriften festlegen, dass Futterfette und Futterfettsäuren nicht in Anlagen hergestellt werden dürfen, die gleichzeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Darüber hinaus streben wir eine EU-weite Regelung an.

3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle

Die Pflicht der Futtermittelunternehmer zur Kontrolle ihrer Produkte wird verschärft. Wir werden rechtlich festlegen, dass Betriebe ihre Futtermittel-Komponenten auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe untersuchen und sämtliche Ergebnisse dieser Untersuchungen an die Behörden melden müssen.

4. Meldepflicht für private Laboratorien

Private Labore, die Lebensmittel oder Futtermittel untersuchen und dabei bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden.

5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste

Wir setzen uns für eine rechtlich verbindliche Positivliste ein. Dies kann verpflichtend nur auf EU-Ebene geregelt werden. Ziel dieser Positivliste muss es sein, die Sicherheit und Transparenz im Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein.

6. Absicherung des Haftungsrisikos

Wir werden Futtermittelunternehmer in Deutschland dazu verpflichten, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen oder eine gleichwertige Absicherung des Haftungsrisikos nachzuweisen. Unabhängig von einer nationalen Regelung werden wir eine solche Regelung auch auf EU-Ebene einfordern.

7. Überprüfung des Strafrahmens

Wir stellen das Strafmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auf den Prüfstand. Sowohl die Einordnung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit als auch der Umfang der Strafandrohung werden gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium überprüft.

8. Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems

Alle Daten zu Dioxinen in Lebensmitteln, Futtermitteln und in der Umwelt werden zukünftig in einem gemeinsamen Datenpool zusammengeführt und ausgewertet werden. Dabei müssen auch die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft einbezogen werden. Auf dieser Basis werden wir ein Frühwarnsystem einrichten, um Probleme früher zu erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten zu können.

9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden muss deutlich verbessert werden. Ziel ist es, die Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrollen transparent zu gestalten und einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen. Wirbrauchen einen Wettbewerb um die beste Kontrolle.

10. Transparenz für die Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Lebensmittel mit unzulässigen Schadstoffen belastet sind. Die zuständigen Behörden werden daher verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Dies wird bei der anstehenden Novellierung des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG) ein zentraler Baustein sein.

Die Langfassung des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ finden Sie hier.


Peter Ditzel