Apothekenabschlag 2010

GKV: Trotz Zustimmung – 1,75 Euro nicht rechtens

Berlin - 08.09.2011, 10:21 Uhr


Trotz der Zustimmung zum Kompromiss über den Apothekenabschlag 2010 hält der GKV-Spitzenverband den Wert von 1,75 Euro für „nicht rechtens“.

„Positiv“ werte der GKV-Spitzenverband, dass die Schiedsstelle der Position des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) widersprochen habe, für das Jahr 2010 sei eine weitere Absenkung des Abschlages vorzunehmen. In der Verhandlung der Schiedsstelle über den Apothekenabschlag für das Jahr 2010 sei mit den Stimmen der drei unparteiischen Mitglieder sowie der Mitglieder der Kassen ein Abschlag in Höhe von 1,75 € beschlossen worden.

 Allerdings sei die Festsetzung des Abschlages mit einer „auflösenden Bedingung“ verbunden: „Wird der vom GKV-Spitzenverband bereits beklagte Beschluss zum Apothekenabschlag für 2009 von einem Gericht rechtskräftig aufgehoben, wird automatisch auch die Festsetzung für 2010 unwirksam“, so der GKV-Spitzenverband. In diesem Fall müsse der Apothekenabschlag für die beiden Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle neu verhandelt werden. Damit bliebe die Position des GKV-Spitzenverbandes, „dass der Abschlag für das Jahr 2009 nicht rechtens ist, in Gänze gewahrt".


Lothar Klein