Gesundheitspolitik

Streit um Apothekenabschlag geht in die nächste Runde

Auch der Abschlag 2010 wird ein Fall für die Schiedsstelle

Berlin (lk/ks). Die Frage, ob der Apothekenabschlag von 1,75 Euro für die Jahre 2009 und 2010 Bestand haben wird oder sich die Apotheken auf Rückzahlungen an die gesetzlichen Kassen gefasst machen müssen, ist weiterhin offen. Wie letzte Woche bekannt wurde, blieben die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) zur Höhe des Abschlags 2010 abermals stecken. Wie schon im Jahr 2009 soll nun wieder das Schiedsamt angerufen werden.

Erneut wird die Schiedsstelle um den Vorsitzenden Rainer Daubenbüchel den Streit zwischen Kassen und DAV über die Höhe des gesetzlichen Apothekenabschlags schlichten müssen. Schon mit dem letzten Schiedsspruch, mit dem der Rabatt von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro Packung gesenkt wurde, waren die Krankenkassen nicht einverstanden. Über die seinerzeit vom GKV-Spitzenverband angestrengte Klage ist nach wie vor nicht entschieden. Auf Kassenseite gab es die Überlegung, die Klage fallen zu lassen, wenn sich für 2010 ein aus ihrer Sicht "vernünftiges" Verhandlungsergebnis finden lasse. Noch im November hatte sich eine Verständigung auf die Empfehlung der Verhandlungskommission von DAV und Kassen abgezeichnet, den Abschlag 2010 ebenfalls auf 1,75 festzusetzen. Dagegen hatten allerdings Kassen aus dem AOK- und vdek-Bereich protestiert. Daher kam es in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes zu keiner Einigung.

Bei den Gesprächen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband am 17. Januar gab es vonseiten des GKV-Spitzenverbandes keine konkrete Forderung zur Höhe des Apothekenabschlages. Im Rahmen der Diskussionen über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hatten die Kassen jedoch wiederholt einen Abschlag von 2,30 Euro gefordert.

Der Gesetzgeber hat den Schiedsspruch dagegen offenbar akzeptiert. Die Einsparungen in Höhe von 200 Mio. Euro, die den Apotheken durch das AMNOG auferlegt wurden, setzten auf einem Abschlag von 1,75 Euro auf.

Schon die Begründung des Schiedsspruches für 2009 sei "falsch" gewesen, sagt der vdek-Vorsitzende Thomas Ballast. Wenn man nun für das vergangene Jahr auf dem gleichen Abschlag beharre, müsse man die Schiedsstelle dennoch erneut bemühen. Der GKV-Spitzenverband hat zudem angekündigt, die Klage gegen den Schiedsspruch 2009 weiterzuführen. Allerdings hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das letztes Jahr im Mai die sofortige Vollziehung des Schiedsspruches anordnete und damit die praktische Umsetzung ermöglichte, der Klage in der Hauptsache nach summarischer Prüfung wenig Erfolgschancen eingeräumt (Beschluss 5. Mai 2010, Az.: L 1 KR 51/10 B ER).

Schiedsspruch künftig schneller umsetzbar

Die Schiedsstelle, die jetzt die Entscheidung treffen muss, ist mit je fünf Vertretern beider Seiten besetzt. Außerdem gibt es drei unabhängige Vorsitzende. Die Besetzung ist offenbar die gleiche wie schon Ende 2009. Wann die Schiedsstelle sich mit dem Streit befassen wird, steht noch nicht fest. Immerhin lässt sich schon sagen, dass die Umsetzung ihrer Entscheidung diesmal schneller laufen dürfte: Infolge einer im Zuge des AMNOG vorgenommenen Änderung im SGB V haben Klagen gegen einen Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung mehr.



AZ 2011, Nr. 4, S. 1

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