Produktpiraterie

Zollbehörden stellen 2010 mehr als 3,2 Millionen Arzneimittel sicher

Brüssel - 14.07.2011, 15:45 Uhr


Die EU-Zollbehörden haben 2010 an den Außengrenzen der Europäischen Union mehr als 103 Millionen Produkte wegen des Verdachts auf Schutzrechtsverletzung beschlagnahmt. Dies geht aus der heute veröffentlichen Zollstatistik der Kommission hervor.

Der Zoll verbuchte 2010 mehr als 79.000 Fälle, eine Anzahl, die sich seit 2009 beinahe verdoppelt hat – damals waren es 43.500 Fälle. Zum ersten Mal wurden im diesjährigen Zollbericht auch Angaben zum Wert der festgehaltenen Waren aufgenommen. Dieser wird auf über 1 Mrd. Euro geschätzt. Die betroffenen Erzeugnisse sind in erster Linie Zigaretten (34 % der Beschlagnahmen), Bürobedarf (9%), andere Tabakwaren (8 %), Etiketten, Anhänger und Logos (8 %), Bekleidung (7 %) und Spielzeug (7 %).

Bei 14,5 Prozent aller sichergestellten Waren handelt es sich um Haushaltsprodukte wie Shampoos, Seifen, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte (Haartrockner, Rasierapparate, Computerteile), die möglicherweise die Sicherheit und Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden könnten.

Der Bericht betont, dass der Verkauf gefälschter Produkte über das Internet die Zahl der Sicherstellungen im Postverkehr spektakulär erhöht hat: Sie stieg von 15.000 im Jahr 2009 auf nunmehr über 48.000. Dabei waren 60 Prozent der sichergestellten Waren Arzneimittel. Insgesamt verzeichnet der Bericht 1.812 Fälle, in denen gefälschte Arzneimittel sichergestellt wurden – mit in die Rechnung einbezogen sind auch Kondome. Diese Fälle betrafen mehr als 3,2 Millionen Einzelartikel, deren Originale einen Wert von 26,6 Millionen Euro gehabt hätten.

Am häufigsten stammen die Produkte (insgesamt 85 % aller beanstandeten Waren) nach wie vor aus China. Dagegen nahmen andere Länder wie die Türkei, Thailand, Hongkong oder Indien in bestimmten Produktkategorien eine Spitzenstellung ein. Bei Arzneimittel steht Indien mit 93 Prozent an erster Stelle – China und Hongkong sind als weitere Ursprungsländer genannt. In über 90 Prozent der Fälle wurden die beschlagnahmten Waren vernichtet, oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.

Hier finden Sie den vollständigen Bericht.


Kirsten Sucker-Sket