Tag der Apotheke

Rabattverträge – Gefahr für transplantierte Patienten

Berlin - 09.06.2011, 10:33 Uhr


Nach einer Transplantation sollten Patienten genau das Präparat gegen Organabstoßung erhalten, das ihnen vom Arzt verordnet wurde. Die Umstellung auf ein Generikum im Rahmen eines Rabattvertrags kann problematisch sein. Darauf verwies heute die ABDA anlässlich des „Tags der Apotheke“.

Nach einer Organtransplantation müssen Patienten dauerhaft Immunsuppressiva gegen eine Organabstoßung einnehmen. Diese besitzen einen eng begrenzten Wirkungsbereich und müssen exakt dosiert werden. Ist die Wirkstoffkonzentration im Blut zu hoch, drohen Nebenwirkungen, bei Unterdosierung besteht die Gefahr der Organabstoßung. Das kann fatale Folgen für die Patienten haben, die meist jahrelang auf ihr Spenderorgan gewartet haben.

„Ob der Arzt einen Transplantierten auf ein Originalpräparat oder ein Generikum eingestellt hat, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, bei einem gut eingestellten Patienten nicht nur wegen eines Rabattvertrags zwischen verschiedenen Präparaten zu wechseln“, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Um Komplikationen zu vermeiden, kann der Arzt durch das Ankreuzen des aut-idem-Feldes einen Austausch verhindern, der Apotheker kann in „Pharmazeutische Bedenken“ anmelden. Im Schulterschluss von Arzt und Apotheker könne dafür gesorgt werden, dass der Patient unabhängig vom gerade aktuellen Rabattvertrag kontinuierlich das gleiche Medikament bekomme..

Der diesjährige Tag der Apotheke steht unter dem Motto „In jedem steckt ein Lebensretter“. Apotheken klären über Organspende auf und geben Organspendeausweise und Informationsmaterialien an ihre Patienten und Kunden weiter. Initiator der Kampagne ist die ABDA, die mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) kooperiert.


Kirsten Sucker-Sket