Apothekenabschlag 2009

Berliner Sozialgericht spricht Urteil Anfang Mai

Berlin - 27.04.2011, 10:22 Uhr


Die Spannung steigt: Das Urteil des Berliner Sozialgerichtes zur Höhe des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 wird in Kürze erwartet. Nach Angaben des Gerichts ist die schriftliche Urteilsverkündung für Anfang Mai, voraussichtlich in der nächsten Woche geplant.

Das Berliner Sozialgericht urteilt in erster Instanz darüber, ob der Schlichterspruch der Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und -abrechnung, den Apothekenabschlag für das Jahr 2009 auf 1,75 Euro festzusetzen, Bestand hat. In der mündlichen Verhandlung am 9. März hatte Richter Rudnik Zweifel erkennen lassen, dass er sich dem Bewertungsverfahren der Schiedsstelle anschließen werde.

Überraschend wurden in der mündlichen Verhandlung vonseiten des GKV-Spitzenverbandes neue Berechnungen zum Gesamtapothekenhonorar vorgelegt. Eine Entscheidung wurde auf Antrag des Vorsitzenden Schiedskommission, Rainer Daubenbüchel, vertagt. Der Vorsitzende Richter stellte jedoch klar, dass er die Klage des GKV-Spitzenverbandes keinesfalls für aussichtslos halte.

Der Schiedskommission räumte Richter Rudnik die Möglichkeit ein, schriftlich zu den Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes Stellung zu nehmen. Der GKV-Spitzenverband hatte argumentiert mit der „enormen“ Absenkung um 55 Cent habe die Schiedsstelle ihren Gestaltungsspielraum überschritten. Zudem wies die GKV-Vertreterin darauf hin, dass im fraglichen Zeitraum von April 2007 bis Ende 2008 die Zahl der zulasten der Kassen abgegebenen Packungen stark gestiegen sei – sie sprach von 30 Millionen Packungen mehr, der Richter von 5,7 Prozent zusätzlich. Von diesen zusätzlichen Packungen hätten bereits 2.840 der von Daubenbüchel berechneten zusätzlichen 3.145 Vollzeitstellen finanziert werden können.

In seiner Ende März vorgelegten Erwiderung rechtfertigte der Vorsitzende der Schiedsstelle, Rainer Daubenbüchel, seine Berechnungen mit der Feststellung, dass die Kosten der Apotheken stärker gestiegen seien als das Gesamthonorar. Die Schiedsstelle argumentierte, dass der GKV-Spitzenverband in seiner Berechnung den Mehraufwand der Apotheken angesichts der gestiegenen Packungszahlen nicht berücksichtigt habe. Im Gegenteil seien die Belastungen der Apotheken deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen aufgrund der gestiegenen Packungszahlen.

Das Fazit der Schiedsstelle lautete: „In Anbetracht des hohen Anpassungsbedarfs zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit fällt die Steigerung der Apothekenvergütung deutlich zurück. Von einem Ungleichgewicht zugunsten der Apotheken kann daher keine Rede sein. Zurzeit können Mehraufwendungen für den Anstieg der Sach- und Personalkosten nicht in einem ausreichenden Umfang durch erhöhten Umsatz aufgefangen werden können.“ 

Der GKV-Spitzenverband reagierte ebenfalls mit einer schriftlichen Stellungnahme, die jedoch nicht bekannt wurde, auf die neuen Argumente der Schiedsstelle. Nun wird das Urteil mit Spannung erwartet. Beide Seiten ließen jedoch bereits durchblicken, dass sie im Falle ihres Unterliegens gegen das Urteil in Berufung gehen werden. Bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, kann es daher noch lange dauern.


Lothar Klein