Apothekenabschlag

DAV vertraut auf Landessozialgericht

Berlin - 03.05.2011, 15:04 Uhr


Der GKV-Spitzenverband begrüßt das heute bekannt gewordene Urteil des Berliner Sozialgerichts zum Apothekenabschlag. Aber auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gibt sich nicht geschlagen: Er ist zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der nächsten Instanz den geltenden Zwangsabschlag der Apotheken an die Krankenkassen in Höhe von 1,75 Euro je Packung bestätigt.

„Wir begrüßen das Urteil, denn es wird klargestellt, dass bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Apotheken wie bei anderen Unternehmen auch nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Gewinne mit einbezogen werden" sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, zu DAZ.online. Das Urteil sei wichtig, „denn auch wenn die Krankenkassen erst einmal die Rechnungen bezahlen, wären es am Ende natürlich die Beitragszahler, die die Zusatzeinnahmen der Apotheker bezahlen müssten“.

Der DAV bleibt dennoch zuversichtlich, dass auf die Apotheker am Ende keine saftigen Rückzahlungen zukommen: „Bekanntlich hatte das Landessozialgericht seinerzeit das Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und überdies eine sofortige Vollziehung des neuen Abschlags angeordnet“, sagte der DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst bald für die mehr als 21.400 deutschen Apotheken Gewissheit und Planungssicherheit herrscht.“

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin lässt ausdrücklich die Revision zu. Zulässig ist damit sowohl die Berufung beim Landessozialgericht als auch die Revision beim Bundessozialgericht. In der mündlichen Verhandlung hatte Richter Gunter Rudnik sogar eine Sprungrevision in Erwägung vorgeschlagen. Der Schiedsstellen-Vorsitzende Rainer Daubenbüchel hatte aber erklärt, er wolle nicht auf eine weitere Tatsacheninstanz verzichten - und diese bietet nur das Landessozialgericht. Es ist somit davon auszugehen, dass der Rechtsstreit keine Instanz auslassen wird. Die endgültige Klärung der Rechtsfrage wird damit noch einige Zeit auf sich warten lassen.


Kirsten Sucker-Sket