Hartz IV

OTC für Chroniker können Härtefall sein

Berlin - 17.02.2010, 09:41 Uhr


Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche entschieden, dass Hartz IV-Empfänger in besonderen Härtefällen einen laufenden Bedarf geltend machen können. Das Bundesministerium

Nach dem am 16. Februar auf den Weg gebrachten Härtefall-Katalog können Bedürftige unter anderem bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht von der GKV übernommen werden, auf staatliche Unterstützung hoffen. Sie können ab sofort im Ausnahmefall als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden. Als Beispiel nannte das BMAS etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.

Die Aufzählung in der Geschäftsanweisung für die Grundsicherungsstellen ist allerdings nicht abschließend, wie das BMAS betonte. Die Leistungen würden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Der neue Katalog stellt zugleich in einer „Negativliste“ klar, dass die Praxisgebühr, Brillen, Zahnersatz und orthopädische Schuhe weiterhin aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel zu bestreiten sind.


Kirsten Sucker-Sket


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