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Marktmacht missbraucht?

Teva wegen Copaxone in der Kritik

ks/ral | Die EU-Kommission überprüft in einer förmlichen kartellrechtlichen Untersuchung, ob Teva versucht hat, seine marktexklusive Stellung für sein Multiple-Sklerose-Präparat Copaxone® nach dessen Patentablauf im Jahr 2015 künstlich zu verlängern.
Foto: Teva

2015 war das Grundpatent von Teva für den Wirkstoff Glatirameracetat (Copaxone®) ausgelaufen. Damit war der Weg für Generika grundsätzlich frei. Doch die Kommission will nun prüfen, ob das Unternehmen die Marktexklusivität von Copaxone® nach dem Patentablauf künstlich verlängert hat, indem es aus strategischen Gründen Teilpatente angemeldet und wieder zurückgezogen hat. Teil­patente ergeben sich aus einem um­fassenderen Hauptpatent und können Erfindungen mit wesentlichen Überschneidungen zum Hauptpatent ab­decken. Damit kann der Patent­inhaber den Markteintritt von Gene­rika erschweren.

Die Kommission prüft überdies, ob Teva Gesundheitseinrichtungen und Angehörige der Gesundheitsberufe unrechtmäßig beeinflusst hat. Es lägen Hinweise vor, dass Teva mit einer Kommunikationskampagne darauf hinwirken wollte, „dass die Gesundheitsrisiken aus der Verwendung von Konkurrenzprodukten falsch wahrgenommen werden, auch wenn diese Arzneimittel von den zuständigen Gesundheitsbehörden bereits genehmigt worden waren“, heißt es vonseiten der Kommission. |

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