Gesundheitspolitik

Keine Entschädigung für Ungeimpfte

cha | Spätestens ab dem 1. November sollen Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19 bundesweit keine Entschädigungsleistung mehr bekommen, wenn sie als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am vergangenen Mittwoch beschlossen und sich dabei auf die entsprechende Regelung in § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) berufen. Davon ausgenommen sind laut dem Beschluss der GMK Personen, „für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag“. Gleiches gilt, heißt es weiter, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird. Einzelne Bundesländer haben bereits vor einiger Zeit entsprechende Maßnahmen angekündigt und wollen sie schon vor dem 1. November umsetzen; in Baden-Württemberg gilt die Regelung bereits seit Mitte September. |

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