Gesundheitspolitik

Oberhänsli stellt Trennung von Arzt- und Apothekerberuf infrage

Zur-Rose-Chef fordert offene Diskussion / BVDVA-Vorsitzender Buse zieht Vergleich zu Kliniken

cm/cha | In der Gesetzessammlung „Liber Augustalis“ des Stauferkaisers Friedrich II. wurde unter anderem geregelt, dass Arzt und Apotheker keine Interessengemeinschaft bilden und Ärzte keine Apotheke besitzen dürfen. Diese – landläufig als Edikt von Salerno bezeichnete – Bestimmung, die um das Jahr 1241 im Königreich Sizi­lien Rechtskraft erlangte, gilt als Geburtsstunde der Trennung der Berufe von Arzt und Apotheker. War bis vor Kurzem diese Trennung auch in Deutschland weitgehend unangefochten, so wird sie nun durch ausländische Kapitalgesellschaften infrage gestellt. Im Juli verkündete die DocMorris-Muttergesellschaft Zur Rose, dass sie den Münchener Telemedizin-Anbieter TeleClinic übernehmen werde. Am vergangenen Donnerstag konstatierte Zur-Rose-Chef Walter Oberhänsli beim Kongress des Bundesverbands der Versandapotheken in Deutschland (BVDVA), dass es an der Zeit sei, eine Regel, die seit nunmehr 800 Jahren gelte, auf ihre Bedeutung in der heutigen Zeit abzuklopfen.

Foto: Philipp Külker

Zur-Rose-Chef Oberhänsli: Die Grenzen werden verschwimmen.

Im Juli schockte die Akquise des Telemedizin-Anbieters TeleClinic durch die DocMorris-Mutter Zur Rose die deutschen Apotheker, wird dadurch doch die strikte Trennung zwischen Arzneimittelverordner und -distributor ausgehebelt. Doch die Politik blieb ob dieser Gefahr bemerkenswert ruhig. Die von der AZ seinerzeit befragten Gesund­heitspolitiker setzten fast alle darauf, dass das im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ver­an­ker­te Makelverbot auch zwischen TeleClinic und DocMorris seine Wirkung entfalten werde (s. AZ 2020, Nr. 31, Seite 1).

Immerhin bat die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag das Bundesgesundheitsministerium (BMG) um rechtliche Prüfung. Aber dieses sieht keinen Handlungsbedarf. In einem Schreiben teilte das BMG mit: „Eine weitere Verschärfung der Regelungen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen, scheint derzeit nicht zwingend notwendig.“ Das Ministerium verweist ebenfalls auf das PDSG sowie auf die Berufsordnungen der Landesärztekammern und kündigt an: „Die weiteren Entwicklungen im Apothekenmarkt sind zu beobachten.“

Oberhänsli fordert offene Diskussion

Am vergangenen Donnerstag äußerte sich nun Zur-Rose-Chef Walter Oberhänsli beim BVDVA-Kongress zum Sachverhalt. Aus seiner Sicht ist es an der Zeit, eine Regel, die seit nunmehr 800 Jahren gilt, auf ihre Bedeutung in der heutigen Zeit abzuklopfen. „Die Grenzen, die man für Jahrhunderte für richtig gehalten hat, werden verschwimmen“, prophezeite er. Im konkreten Fall, betonte er, habe sein Unternehmen jedoch lediglich eine Plattform erworben, die den Kontakt zu den Ärzten herstelle, und nicht die Leistungserbringer selbst in die Zur Rose-Gruppe integriert. Dennoch: Auch die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in den Apotheken zeigten, dass man „eine offene Diskussion führen sollte“, meint Oberhänsli. Das Angebot müsse sich in Zukunft stärker am Nutzen für den Patienten orientieren als bisher.

Dirk Düvel, Inhaber der „wir leben Apotheken“, warnte davor, an dieser traditionellen Trennung zu rütteln. Sie sei „extrem wichtig, auch im Sinne einer Anti-Korruptions-Hygiene“, widersprach er Oberhänsli. Er halte es für brandgefährlich, sie infrage zu stellen: „Apotheker und Ärzte sollten nicht in der gleichen Körperschaft sein.“

BVDVA-Vorsitzender Christian Buse merkte an, das „Edikt von Salerno“ sei „nicht falsch, nur weil es alt ist“. Es gelte jedoch, auch die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten. Schließlich arbeiteten auch in privaten Krankenhäusern angestellte Ärzte und angestellte Apotheker. „Das ist ja im Prinzip exakt der Fall“, so Buse. |

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