Teleclinic und Zur Rose

BMG sieht freie Apothekenwahl nicht in Gefahr

Berlin - 08.10.2020, 12:15 Uhr

Das BMG will in der Causa Teleclinic vorerst nicht aktiv werden. (Foto: imago images / Dirk Sattler) 

Das BMG will in der Causa Teleclinic vorerst nicht aktiv werden. (Foto: imago images / Dirk Sattler) 


Das Bundesministerium für Gesundheit plant mit Blick auf den Teleclinic-Zur Rose-Deal keine Verschärfung der Regeln zur Wahrung der freien Apothekenwahl. Das geht aus einem Schreiben an die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag hervor. Das Ministerium will aber weiterhin ein Auge auf die Entwicklungen haben.

Die Übernahme des Telemedizin-Anbieters Teleclinic durch die DocMorris-Mutter Zur Rose sorgte im Juli für einen Aufschrei unter den Apothekern. Denn der Deal bringt das Edikt von Salerno – die strikte Trennung von Arzneimittelverordner und 
-distributor – ins Wanken. Auch die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag sieht den Zusammenschluss offenbar mit Sorge: Sie bat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Situation rechtlich zu prüfen. Jetzt liegt die Antwort des Ministeriums vor.

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Demnach sieht sich das BMG aktuell nicht veranlasst zu handeln. „Eine weitere Verschärfung der Regelungen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen, scheint derzeit nicht zwingend notwendig“, heißt es in dem Schreiben. Das Ministerium verweist auf das jüngst verabschiedete (aber noch nicht in Kraft getretene) Patientendaten-Schutzgesetz, das unter anderem erweiterte Zuweisungs- und Beeinflussungsverbote sowie ein Makelverbot enthält – auch mit Blick auf das kommende E-Rezept.

Darüber hinaus existieren laut BMG bereits einschlägige Vorschriften: „Die Berufsordnungen der Landesärztekammern in Deutschland gebieten übereinstimmend, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen dürfen.“

Freie Apothekenwahl im Sozialrecht verankert

Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt zudem § 31 Absatz 1 Satz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Dieser Passus im Sozialrecht garantiert die freie Apothekenwahl. „Auch durch Verträge zwischen der Teleclinic GmbH und einzelnen Krankenkassen darf die freie Apothekenwahl der Versicherten grundsätzlich nicht eingeschränkt werden“, betont das Ministerium. „Die weiteren Entwicklungen im Apothekenmarkt sind zu beobachten.“

Ähnlich hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Dienstagabend bei der Expopharm Impuls geäußert. Es gebe bereits genug Spielregeln, die ein Zuweisen der Teleclinic-Rezepte an DocMorris verhinderten, so der Minister. Es gelte, diese Vorschriften auch durchzusetzen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Teleclinic und Zur Rose

von Uwe Hüsgen am 09.10.2020 um 17:16 Uhr

Minister Spahn und ordnungspolitische Grundsätze
finde den Fehler

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BMG und was sehen

von ratatosk am 08.10.2020 um 19:38 Uhr

Das BMG kriegt oder will schon lange nichts mehr mitkriegen !
Teleklinik und Konsorten, einfach mal nach was verschreibungspfichtigem suchen ! - dann freie Wahl über irgendeinen EU Teledoc direkt aufs Handy, das ist die Zukunft für kritische Medikamente. Da sitzen sich ihrer eigenen Wichtigkeit überaus bewußte Leutchen und diskutieren, was wann wo frei oder auch nicht werden soll ! Leider haben die alle den Schuß nicht gehört, oder das Hörvermögen wurde durch andere Dinge abgelenkt.
Digital braucht das Großkapital für die Marktdurchdringung und Verdrängung, so funktioniert das eben. Und so lächerliche Spahn Sprüche, wie man solle sich Verbündete suchen. Ja eben, Amazon oder Google streben gleichwertige Partnerschaften an ! - gehts noch ?
Es gelte, diese Vorschriften auch durchzusetzen. . Ja eben das macht eben die deutsche Politik nicht, zumindest gegenüber dem Großkapital, natürlich schon wenn man mal ne Waage zu Eichen übersähe oder 6 Min. beim Bäcker wäre.

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vor allem nicht...

von Karl Friedrich Müller am 08.10.2020 um 16:42 Uhr

... die "freie" Wahl für die Versender.

Warum untersucht niemand das Verhalten Spahns. Was alles kann er sich noch leisten?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: vor allem nicht

von Roland Mückschel am 08.10.2020 um 17:40 Uhr

Das frage ich mich auch ständig.
Das will nicht in meinen Kopf.
Ne Millionenvilla. Klar, ist doch selbstverständlich.

Da gibt es nur eine Schlussfolgerung

Freie Parteienwahl

von Roland Mückschel am 08.10.2020 um 16:12 Uhr

Liebe Politiker, und wenn alle Bürger die AFD wählen
würden sehe ich die Demokratie auch nicht in Gefahr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Freie Parteienwahl

von Scarabäus am 09.10.2020 um 0:14 Uhr

Genau, deshalb wähle ich seit 2014 blau. Bereut hab ich‘s dis dato nicht - im Ggs. zu meinen vorherigen CDU- & FDP-Wahlkreuzen.

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