Prisma

„Schneeflockenkinder“

Embryonen für Paare mit Kinderwunsch

cae | Allein in Bayern sind etwa 28.000 befruchtete Eizellen, die für eine geplante In-vitro-Fertilisation nicht benötigt wurden, eingefroren. Ein gemeinnütziger Verein von Reproduktionsmedizinern wirbt dafür, dass die „Eltern“ diese Zellen anderen Paaren überlassen.
Foto: famveldman – Fotolia.com

Schneeflöckchen, woher kommst du geschneit? – eine Allegorie auf Kinder, die nicht von einer Eizelle ­ihrer Mutter abstammen.

Es handelt sich um Eizellen, in die das Spermium eingedrungen ist, in denen aber die beiden Vorkerne noch nicht zu einem einzigen Zellkern ­verschmolzen sind (2-PN-Zellen). Sie werden bevorratet für den Fall, dass die „Eltern“ mit ihnen eine weitere In-vitro-Fertilisation durchführen lassen möchten. Wenn dieser Grund für die Bevorratung entfällt, weil die Paare keine weiteren Kinder mehr wünschen, bleibt nur noch die Vernichtung dieser Eizellen, denn einen anderen legalen Verwendungszweck gibt es für sie nicht. Hiergegen wendet sich der Verein „Netzwerk Em­bryonenspende“, der im August 2013 gegründet wurde.

Das Netzwerk will die Eizellen an kinderwillige Paare vermitteln, die weder auf natürlichem Wege noch durch eine In-vitro-Fertilisation Kinder bekommen können, weil z. B. die Eierstöcke geschädigt sind, und die noch nicht zu alt für eine Elternschaft sind (Frauen bis 45, Männer bis 55 Jahre). Dabei wahrt der Verein die Anonymität zwischen Spendern und Empfängern.

In den USA ist die Implantation von fremden Embryonen schon seit knapp 20 Jahren üblich; die Kinder mit dem fremden Erbgut werden „snowflake children“ (Schneeflockenkinder) genannt. Dort ist auch ein kommerzieller Handel mit Embryonen erlaubt; er kann direkt zwischen Anbieter und Käufer erfolgen, und falls ein Vermittler am Geschäft beteiligt ist, anonymisiert er die „Eltern“ der Embryonen nicht. Auch in etwa einem Dutzend Staaten Europas sind Implantationen fremder Embryonen erlaubt, z. B. in Spanien und Tschechien.

In Deutschland ist noch umstritten, ob die Weiterentwicklung der eingefrorenen 2-PN-Zellen zu einem implantierbaren Embryo gegen das sehr strenge Embryonenschutzgesetz verstößt. Derzeit praktizieren knapp 20 Reproduktionsmediziner in Bayern dieses Verfahren, während ihre Kollegen im übrigen Bundesgebiet noch zurückhaltend sind. Der Verein „Spenderkinder“ kritisiert die Anonymisierung, weil jeder Mensch das Recht habe, seine biologische Herkunft zu kennen. |

Quellen: Lederer E. Embryonenspende: Ü-Ei sucht Adoptiveltern! DocCheck News, 5. 1. 2015. – www.netzwerk-embryonenspende.dewww.spenderkinder.de

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