Gesundheitspolitik

Doppelte Rolle zurück

Kammer Nordrhein hat getagt

NEUSS (wes) | Die Apothekerkammer Nordrhein wird nicht über einen Austritt aus der ABDA abstimmen. Auch die beantragte Erhöhung der Vorstandsbezüge des Versorgungswerks ist auf der Kammerversammlung am 18. November nicht beschlossen worden.

Im Juni dieses Jahres hatte die Kammerversammlung ein Referendum über „die weitere Zusammenarbeit mit der ABDA“ angedroht, falls diese zentrale Forderungen nicht bis zur nun stattgefundenen November-Versammlung erfülle. Diese Urabstimmung aller Kammermitglieder wird nicht stattfinden, die Apothekerkammer Nordrhein bleibt Mitglied der ABDA. Nachdem ABDA-Präsident Friedemann Schmidt rund zweieinhalb Stunden der Kammerversammlung Rede und Antwort stand, sahen die Delegierten ihre Kernforderungen erfüllt.

Die drei, zu „Prüfsteinen“ erklärten Forderungen waren: Eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den ärztlichen Kollegen, ein schneller Kompetenzaufbau bei ­Telemedizin und eHealth sowie die Erhebung eigener, stichhaltiger Zahlen zu den Kosten der Arzneimittelversorgung gesetzlich Versicherter. Der Arzt-Apotheker-Dialog sei auf einem sehr guten Weg, eHealth durch den beschlossenen Aufbau der eigenen ABDA-Abteilung ebenfalls, fasste Kammerpräsident Lutz Engelen zusammen.

Für eine Erhebung eigener Zahlen durch die ABDA gebe es Signale aus Berlin, er habe auch die Hoffnung, dass ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Notwendigkeit einer solchen Erhebung aus der Diskussion in Neuss mitnehme. Insgesamt sah Engelen die Forderungen der Nordrheiner als erfüllt an. Ein Antrag auf Durchführung einer Mitgliederbefragung über die weitere Zusammenarbeit mit der ABDA wurde von keiner Fraktion gestellt.

Vergütung steigt nicht

Ebenfalls nicht gestellt wurde der angekündigte Antrag auf eine Erhöhung der Vergütung für die ehrenamtlichen Vorstände des Versorgungswerks der Apothekerkammer Nordrhein (VANR). Dessen Vorstandsvorsitzende Claudia Vogt beantragte, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen. Es sei gute ­Tradition, dass die Delegiertenversammlung bei Fragen des Versorgungswerks eine breite Zustimmung anstrebe. Diese sehe sie für den Antrag nicht. Es gebe deutliche Signale, dass mehrere Fraktionen nicht zustimmen würden.

Vor der Delegiertenversammlung hatten unter anderem die AZ und DAZ.online über die geplante Verdoppelung der Vorstandsbezüge berichtet. Die Vorsitzende hätte dann 4000 Euro, ihr Stellvertreter 3000 Euro, weitere ehrenamtliche Vorstände 1200 Euro pro Monat ­erhalten. Auch die Aufsichtsräte sollten mehr Geld erhalten.

In ihrem Bericht an die Delegierten konnte Vogt durchaus Positives berichten. Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase werde das Jahresziel 2015 erreicht. Auch für die nächsten Jahre sei man dank eines flexiblen Risikomanagements gut aufgestellt, das zeige auch der bestandene freiwillige Stresstest bei der Finanzaufsicht Bafin.

Eine Erhöhung der Anwartschaften parallel zur allgemeinen Rentenerhöhung, die 2016 ansteht, kann das Versorgungswerk gleichwohl nicht zahlen. Die niedrigen Zinsen machten das bei der kapitalgedeckten Apothekerversorgung – im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, die von der hohen Beschäftigungsquote profitiert – unmöglich. |

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