Gesundheitspolitik

Kommentar: Sprungbrett zum G-BA

Kommentar von Christine Ahlheim

„Zentralkomitee“, „kleiner Gesetzgeber“ – diese Bezeichnungen für den Gemeinsamen Bundesausschuss zeigen, wie groß der Einfluss des G-BA geworden ist. Nun wurde zumindest vorerst die Chance vergeben, diese Macht zu beschneiden: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, bei der es konkret um die Erstattung eines Medizinprodukts ging, zugleich aber die Verfassungsmäßigkeit des G-BA insgesamt auf den Prüfstand gestellt wurde (siehe den Beitrag „GBA: Bundesverfassungsgericht bestätigt Legitimation“).

Interessanterweise äußert das Bundesverfassungsgericht allerdings Zweifel an der Legitima­tion des G-BA, wenn eine Richtlinie „mit hoher Intensität An­gelegenheiten Dritter regelt, die an deren Entstehung nicht mitwirken konnten“. Der Regens­bur­ger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hatte in diesem Zusammenhang in der Ärzte Zeitung sogar konkret auf „die im G-BA nicht repräsentierten Leistungserbringer“ verwiesen. Genau dies trifft auf die Situation der Apotheker zu.

Die ABDA zeigt bekanntlich bislang wenig Interesse daran, mit Sitz und Stimme im G-BA vertreten zu sein. Und obwohl die Entscheidungen des G-BA erhebliche Auswirkungen auf die Apotheker haben, lehnt sie es unter Hinweis auf die dann anfallenden Kosten ab, eine Aufnahme in den G-BA auch nur anzustreben.

Die vom Bundesverfassungsgericht angemeldeten Zweifel könnten als Sprungbrett dienen, weiteren Interessenten eine Mitgliedschaft im G-BA zu ermöglichen. Auch die ABDA wäre gut beraten, auf diesem Weg den Apothekern mehr Einfluss bei der Verteilung der GKV-Gelder zu verschaffen.

Dr. Christine Ahlheim

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