DAZ aktuell

VFA plant Transparenz-Kodex

FSA lobt eigene Selbstkontrolle

BERLIN (jz/dpa). Im Juni 2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass sich niedergelassene Ärzte, die für Arzneiverordnungen Geschenke annehmen, nach aktueller Gesetzeslage nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Seither gehen die Meinungen auseinander, ob und wie mit dieser rechtlichen Situation umgegangen werden sollte. Die Krankenkassen und einige Stimmen aus der Politik halten sie für eine Gesetzeslücke – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erwägt indes eine Verschärfung des ärztlichen Berufsrechts und des Sozialrechts. Die Pharmaindustrie will den Vorwurf der Ärzte-Bestechung nun durch einen "Transparenz-Kodex" ausräumen.

"Die Patienten sollen erfahren, mit welchen Pharma-Unternehmen ihre behandelnden Ärzte in welchem Umfang kooperieren", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (VFA), Birgit Fischer dem "Focus". Ab 2016 soll daher öffentlich gemacht werden, welcher Arzt im Vorjahr wie viel Geld für Studien oder Vorträge bekommen hat oder ob eine Pharmafirma seine Fortbildung bezahlt hat. Es seien aber noch rechtliche Fragen offen, hieß es. Die betroffenen Mediziner müssten ihr Einverständnis geben.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lobte die Initiative: "Wer nichts zu verbergen hat, braucht Transparenz nicht zu scheuen", sagte er dem "Focus". Der Ärzte-Präsident versteht allerdings nicht, warum die Pharmaindustrie noch drei Jahre warten will. Auch die Korruptionsbekämpfer der Organisation Transparency International begrüßten das Vorhaben der Pharmaindustrie: "Das ist die richtige Richtung", sagte Vorstand Wolfgang Wodarg.

FSA: konsequente Sanktionierung erforderlich

Auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) betont, bei der Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Ärzten seien klare Spielregeln entscheidend. Nur so werde schon der Anschein einer unlauteren Beeinflussung von Beschaffungs-, Therapie- oder Verordnungsentscheidungen vermieden. Der etablierte FSA-Fachkreisekodex gewährleiste, dass die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten in einem angemessenen und sozialadäquaten Rahmen stattfinde.

Entscheidend sollen dabei klare Sanktionsbefugnisse bei Verstößen gegen die Regelungen sein: Nach Angaben des Vereins hat die eigene Schiedsstelle seit 2004 bereits 340 Fälle geprüft, in über 40 Prozent der Fälle ist eine Beanstandung erfolgt. Der mögliche Sanktionsrahmen reicht hierbei von Abmahnungen, über Geldbußen zwischen 5000 und 400.000 Euro und Namensnennungen bis hin zu öffentlichen Rügen. Jede Beanstandung wird geprüft, egal wer sich beschwere, betont der Verein. Die Entscheidungen seien zudem allesamt auf der FSA-Website öffentlich einsehbar.



DAZ 2013, Nr. 1/2, S. 24

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