Gesundheitspolitik

Notdienstfonds wird DAV-Vereinszweck

Berlin (lk). Zur Umsetzung und Abwicklung der Notdienstpauschale über den neuen Notdienstfonds ändert der Deutsche Apothekerverband (DAV) jetzt seine Satzung. So will er die Übernahme der neuen hoheitlichen Aufgabe absichern: "Damit der DAV diese Aufgabe wahrnehmen kann, muss sie zu seinen satzungsgemäßen Zwecken gehören", heißt es in dem Antrag, den die Mitgliederversammlung letzten Freitag (nach AZ-Redaktionsschluss) in Potsdam beschließen sollte.

Um der Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden und keine unnötigen vereinsrechtlichen Hindernisse durch möglichen Streit über die Auslegung der derzeit gültigen Satzung zu provozieren, soll der neue Notdienstfonds ausdrücklich in der Satzung verankert werden. Dazu soll der § 5 erweitert werden. Mangels ausdrücklicher Aufzählung im nicht abschließenden Katalog des § 5 Satz 2 der DAV-Satzung könne die Errichtung und Verwaltung des Notdienstfonds zwar auch ohne Änderung als Tätigkeit zur Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Apothekerschaft verstanden werden.

Aber der DAV will lieber auf Nummer sicher gehen und schlägt daher vor, den Katalog um einen Punkt 6 zu ergänzen: "Errichtung und Verwaltung des Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken gemäß §§ 18 ff. ApoG".

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