DAZ aktuell

Kleine Erleichterung bei Importen

BERLIN (tmb). Am 1. Oktober tritt der neue Arzneiversorgungsvertrag mit den Ersatzkassen in Kraft. Darin wird eine lange geforderte Erleichterung bei der Belieferung von Importverordnungen umgesetzt.

Der neu gefasste Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Verband der Ersatzkassen sieht vor, dass nach Rücksprache mit dem Arzt auch ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Original abgegeben werden kann, sofern das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und auch kein günstigeres Importprodukt beschafft werden kann. In diesem Fall muss zur Dokumentation das Sonderkennzeichen "Nichtverfügbarkeit" auf das Rezept gedruckt werden. Außerdem muss die Rücksprache mit dem Arzt vermerkt werden. Die Bedingungen für die Abgabe eines teureren Importes oder des Originals sind damit sehr eng gefasst. Wenn das verordnete Importarzneimittel nicht verfügbar ist, bleibt daher die Abgabe eines billigeren oder gleichpreisigen Importes vorrangig. Die Regelung betrifft nur die Ersatzkassen.

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