DAZ aktuell

Kein Verbot, keine Beschränkung?

BERLIN (bra). Man prüft noch, aber auch nach Vorlage der schriftlichen Begründung des "dm-Urteils" des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt es in der schwarz-roten Bundesregierung keine Bestrebungen, den Versandhandel für Humanarzneimittel wieder zu verbieten oder auf die individuelle Zustellung zu beschränken. Das äußerte Rolf Schwanitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, in seiner Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Daniel Bahr.

Bahr, der gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, hatte gefragt, ob die Bundesregierung nach dem Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März (BVerwG 3 C 27.07), dessen schriftliche Begründung inzwischen vorliegt (vgl. AZ Nr. 19/2008), Handlungsbedarf sehe. Nach dem Urteil sei die Abgabe von Arzneimitteln durch Drogeriemarktfilialen im Rahmen eines Bestell- und Abholservices rechtmäßig, weil – so die Urteilsbegründung – bei der Zulassung des Versandhandels für Arzneimittel keine Beschränkung der Regelung auf das Modell der individuellen Zustellung erfolgt sei.

Die schriftliche Antwort der Bundesregierung durch BMG-Staatssekretär Schwanitz liest sich ernüchternd (Arbeitsnummer 5/33; Schreiben vom 14.5.2008). Die Urteilsbegründung liege seit dem 29. April vor, man prüfe derzeit "sorgfältig" die "möglichen Konsequenzen". Bestrebungen, den Versandhandel für Humanarzneimittel zu verbieten (für Tierarzneimittel gilt ein solches Verbot – d. Red.) oder auf die individuelle Zustellung beschränken, bestünden aber nicht. Schwanitz macht in seiner Antwort keinen Unterschied zwischen nicht-verschreibungspflichtigen und verschreibungspflichtigen (RX-) Arzneimitteln. Nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel hatte der Europäische Gerichtshofs im Dezember 2003 Versandhandelsverbote für generell unzulässig erklärt.

Bahr zeigte sich gegenüber der DAZ optimistisch, dass sich die Koalitionspartner CDU und FDP innerhalb der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Kürze auf eine gemeinsame Vorgehensweise für eine Initiative im Bundesrat einigen werden – mit dem Ziel, die Ausfransungen des Arzneiversandes zu beenden. Als 2003/2004 im Rahmen des GMG gegen die Stimmen der FDP von einer informellen Großen Koalition aus Rot-Grün und CDU/CSU der Arzneiversand erlaubt worden sei, hätten auch die Befürworter der Regelung die heute sichtbaren Verwerfungen nicht im Blick gehabt.

Auch der Bundestag muss gewonnen werden

Selbst für den Fall, dass es über NRW oder über Sachsen dazu kommt, dass sich der Bundesrat mit dem Thema der ungewollten Ausfransungen des Arzneiversandes beschäftigt: Eine Mehrheit im Bundesrat steht noch nicht – und sie reicht auch nicht. Denn es gilt, auch im Bundestag eine Mehrheit zu gewinnen. Dazu müssten sich auch die Regierungsfraktionen bewegen. Dass das BMG hierbei mithelfen wird, deutet sich derzeit nicht an. Die Antwort von Rolf Schwanitz auf die Anfrage von Daniel Bahr ist dafür ein Indiz.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.