Deutscher Apothekertag 2008

Laufen lassen?

Klaus G. Brauer

Die Hoffnung können wir abhaken: Spitzenvertreter in Ulla Schmidts Berliner Gesundheitsministerium (BMG) lassen sich auch durch noch so abstruse Ausfransungen des Arzneimittelversandhandels nicht irritieren. Mag sein: An Bestell- und Abholstellen für Arzneimittel in Dromärkten, Tankstellen, Eroscentern oder sonst wo haben sie nicht gedacht, als sie sich für die Zulassung des Arzneiversandhandels stark machten – genauso wenig wie die Parlamentarier aus CDU/CSU, SPD und Grünen, die 2003 dafür die Hand gehoben haben. Nun: Irren ist menschlich – auch wenn warnende Stimmen durchaus vernehmbar waren. Richtig ärgerlich wird es aber, wenn ein Fehler unübersehbar geworden ist und wenn er dennoch bagatellisiert wird – anstatt ihn entschlossen zu korrigieren.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fachbeamter im BMG es für hinnehmbar oder sogar völlig normal hält, dass Drogeriemärkte für irgendwelche Versandapotheken Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel und Bestellungen über apothekenpflichtige Arzneimittel einsammeln. Und dass sie dann, ein paar Tage später, die von der Versandapotheke angelieferten Arzneimittel zur Abholung bereithalten und abgeben. Wer glaubt, dass dies den Full-Service-Apotheken vor Ort zuzumuten ist? Zurecht wird dort verlangt, dass sie personell und von ihrer Ausstattung Standards erfüllen, die eine sichere Versorgung mit Arzneimitteln ermöglichen. Von Rolf Schwanitz, parlamentarischer Staatssekretär im BMG, wissen wir allerdings bereits, dass er in den Pick-up-Stellen keine Bedrohung für niedergelassene Apotheken, sondern nur eine "Ergänzung des Versorgungsweges" sieht. Wobei Versandapotheken dürfen, was den Regelversorgungsapotheken – bis auf wenige Ausnahmen – aus gutem Grund strickt verboten ist: Rezepte einsammeln zu lassen.

Auch von Klaus Theo Schröder, beamteter Staatssekretär im BMG und rechte Hand von Ulla Schmidt, war auf dem Apothekertag nichts zu hören, was uns hätte beruhigen können. Im Gegenteil: Ist etwa daran gedacht, anstatt sie schleunigst zu verbieten, für die Bestell- und Abholstellen ein paar Details mit Minimalanforderungen vorzuschreiben und sie damit als "Ergänzung" des Versorgungsweges voll zu etablieren? Das wäre die schlechteste und dreisteste Möglichkeit, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ("dm-Urteil") zu reagieren. Richtig und angemessen wäre, zunächst sofort den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – konform mit dem Versandhandelsurteil des EuGH aus Dezember 2003 – zu verbieten. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die der Arzneiversand aufgrund des Urteils erlaubt bleiben muss, kann im Arzneimittel- und Apothekengesetz geregelt werden, welche besonderen Rahmenbedingungen beim Versand von Arzneimitteln einzuhalten sind. Dem Spuk der Bestell- und Abholstellen könnte so ein Ende gemacht werden. Laufen lassen, um Fakten zu schaffen – das muss ein Ende haben!


Klaus G. Brauer

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