BMG sucht nach Kennzeichnung für legale Internetanbieter

Berlin (ks). Während einzelne Bundesländer nach dem dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und den zunehmenden Meldungen über gefälschte Medikamente den Arzneimittelversandhandel mittels einer Bundesratsinitiative auf rezeptfreie Arzneimittel beschränken wollen, sieht man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiterhin keine Notwendigkeit, das Rad zurückzudrehen. Arzneimittel-Pick-up-Stellen scheinen dort niemanden zu stören. Doch nicht alle Gesundheitspolitiker im Bundestag geben sich mit den Antworten aus dem BMG zufrieden. Die FDP-Fraktion will das Thema nun zur Diskussion ins Parlament bringen.
Ein Versandhandelsverbot für Rx-Arzneien lehnt das Ministerium weiterhin ab

Vergangene Woche hatte sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf Antrag der FDP-Fraktion erneut mit der Frage befasst, welche Konsequenzen aus dem dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen sind. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Rolf Schwanitz legte ein Schreiben vor, in dem er auf den bereits Ende Mai verfassten Bericht des BMG zum Arzneimittelversand verweist. In diesem Bericht hatte das Ministerium zum Ausdruck gebracht, dass es keine Veranlassung sieht, den Arzneimittelversandhandel einzuschränken (siehe AZ Nr. 23, S. 3). "Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit von ihrer bisherigen Einschätzung abzugehen", schreibt Schwanitz nun. Einen neuen Aspekt führt er jedoch ein: Um Verbrauchern eine Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Arzneimittelangeboten im Internet zu ermöglichen, prüfe das BMG derzeit mit dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) die Möglichkeit einer Kennzeichnung legaler Arzneimittelanbieter im Internet. Genauere Vorstellungen zu einer solchen Kennzeichnung hat man im BMG allerdings nicht. Bestell- und Abholstellen für Arzneimittel sind für das Ministerium kein Problem – jedenfalls nicht, wenn sie den vom Bundesverwaltungsgericht aufstellten Erfordernissen entsprechen. Auch wenn das BMG nicht weiß wie viele derartiger Pick-up-Stellen es mittlerweile gibt und damit auch kaum sicher sagen kann, ob die Abgrenzungskriterien sauber eingehalten sind, hält Schwanitz sie nicht für eine Bedrohung für niedergelassene Apotheken, die – anders als etwa Drogerien – die strengen Regelungen der Apothekenbetriebsordnung einhalten müssen. Die Bestell- und Abholpunkte der Versandapotheken sind aus seiner Sicht lediglich eine "Ergänzung des Versorgungsweges" und nicht geeignet, herkömmliche Apotheken zu verdrängen. Schwanitz machte überdies deutlich, dass er ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel für verfassungsrechtlich höchst problematisch hält. Nachgehakt wurde übrigens nur von Vertretern der Oppositionsfraktionen. Die Gesundheitspolitiker aus den Regierungsfraktionen hüllten sich in Schweigen – auch wenn sich einige von ihnen zuvor durchaus kritisch zum Thema Arzneimittelversand geäußert hatten.

Für Daniel Bahr, den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP, soll dies jedoch noch nicht das Ende der Debatte im Bundestag gewesen sein. Seine Fraktion plane möglichst bald einen Antrag zu den Konsequenzen aus dem dm-Urteil ins Parlament einzubringen, erklärte er gegenüber der AZ. Dabei ist Bahr nicht einmal ein Verfechter eines neuen Versandverbotes. Wohl aber sieht er dringenden Handlungsbedarf, bedenkliche Ausfransungen dieser Vertriebsform zu unterbinden..

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