Arzneimittelversand: Bayern legt Entschließungsantrag vor

Berlin (ks). Bayern hat dem Bundesrat vergangene Woche formell einen Entschließungsantrag zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zugeleitet. Das sächsische Kabinett hat hingegen noch keinen offiziellen Beschluss für sein in die gleiche Richtung zielendes Vorhaben getroffen. Der bayerische Antrag wird voraussichtlich in der Bundesratssitzung am 4. Juli beraten werden. Kurz zuvor treffen sich die Gesundheitsminister der Länder zu ihrer jährlichen Gesundheitsministerkonferenz.

Beratung im Bundesrat voraussichtlich noch vor der Sommerpause

Nach dem Entschließungsantrag aus Bayern soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, "angesichts der manifestgewordenen und noch zu erwartenden Probleme beim Versandhandel mit Arzneimitteln in einem Gesetzgebungsverfahren unverzüglich, spätestens im Zuge der 15. AMG-Novelle den seit 1. Januar 2004 zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken".

Zur Begründung wird angeführt, dass nach fast vierjähriger Erfahrung mit dem Versandhandel festzustellen sei, dass die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet werde, die Sicherheit bei der Arzneimittelabgabe, insbesondere durch neue Vertriebswege – etwa die Einschaltung gewerblicher Abholstellen –, nicht gewährleistet sei und auch keine Effizienzen für die Gesundheitsversorgung erreicht würden. So sei etwa die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der sicheren und ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung dadurch in Frage gestellt, dass die überregionale Versorgung durch Versandapotheken – insbesondere aus dem EU-Ausland – den Bestand kleinerer Apotheken in strukturschwachen Räumen gefährdet. Auch der Präsenzapotheke gesetzlich auferlegte Gemeinwohlpflichten wie Nacht- und Notdienste, die Herstellung von patientenindividuellen Rezepturen sowie die ausreichende Bevorratung mit einem Vollsortiment könnten nicht mehr gewährleistet werden. Auch die vom Bundesverwaltungsgericht abgesegnete Einbindung "gewerblicher Hilfsdienste" (dm-Fall) missfällt den Antragstellern: Die Sicherheit der Arzneimittel sei bei diesen neuen Vertriebswegen nicht mehr gewährleistet, insbesondere hätten sich die Gefährdungspotenziale durch gegebenenfalls unsachgemäße Lagerung bei gewerblichen Abholstellen erhöht. Dies sei "bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit ihrem die Verschreibungspflicht rechtfertigenden höheren Gefährdungspotenzial und dem damit verbundenen Beratungsbedarf nicht hinnehmbar". Abgehoben wird zudem auf die verstärkten Aktivitäten illegaler Versandhändler. Die Verbraucher seien bei Internetbestellungen nicht in der Lage, legale von illegalen Anbietern zu unterscheiden, heißt es im Antrag. Nicht zuletzt wird auf das EuGH-Urteil zum Arzneimittelversand verwiesen. Nach dem im Dezember 2003 ergangenen Urteil würde nur ein generelles nationales Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Regulierung der medizinischen Versorgung hatte der EuGH hingegen als gerechtfertigt angesehen.

Länder in der Entscheidungsfindung

Das weitere Schicksal des Entschließungsantrages ist noch ungewiss. Es wird sich zeigen, wie viele Länder dem Antrag zustimmen werden. Klar zum Versandverbot für Rx-Arzneien bekannt haben sich bislang Sachsen und Berlin. Sachsen verfolgt allerdings primär seinen eigenen Weg. Doch noch ist nicht klar, wann der zunächst notwendige Kabinettsbeschluss fällt. Diese Woche steht das Thema noch nicht auf der Tagesordnung der Landesregierung – es ist auch nicht ausgeschlossen, dass dies erst nach der Sommerpause der Fall sein wird. Im zuständigen Sozialministerium hält man sich auch bedeckt, ob man – anders als Bayern – einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der weitaus komplizierter zu verfassen ist als ein Entschließungsantrag. Spekuliert wird zudem über eine Zustimmung aus dem rot-schwarz regierten Mecklenburg-Vorpommern. Der für die Koordinierung von Bundes- und Europaangelegenheiten im Schweriner Sozialministerium zuständige Referent, Jürgen Lückhoff, wollte dies gegenüber der AZ jedoch nicht bestätigen. Es bestehe keine abgestimmte Position – diskussionsbereit sei man jedoch. Eine solche Diskussion könnte möglicherweise bei der Gesundheitsministerkonferenz am 2. und 3. Juli in Plön/Schleswig-Holstein stattfinden. Zwar stand das Thema Arzneimittelversand letzte Woche noch nicht auf der Tagesordnung dieses Treffens, dass es nachgeschoben wird ist angesichts des nun eingebrachten Entschließungsantrages jedoch denkbar. Ob sich Nordrhein-Westfalen dem Antrag aus Bayern anschließen wird, ist noch offen – auch wenn sich der Münsteraner FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Bahr zuversichtlich zeigt, dass man in der CDU/FDP-Koalition im Land zueinander findet. Bislang sperrte sich der kleine Koalitionspartner gegen einen entsprechenden Vorstoß des CDU-Sozialministers Karl-Josef Laumann. Noch schwieriger dürfte es den beiden weiteren Ländern mit schwarz-gelber Regierung werden: Niedersachsen (Sanicare!) und Baden-Württemberg. Unter bayerischen Apotheken-Funktionären sieht man jedoch gute Chancen, dass die Mehrheit der Länder zustimmen wird. Vor allem aus den SPD-regierten Ländern sollen dem Vernehmen nach positive Signale kommen. Doch selbst wenn die Hürde über den Bundesrat genommen werden kann: Die anschließend notwendige Stimmenmehrheit im Bundestag wird eine weitere große Herausforderung sein..

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