EU-Studie fordert Umpack-Verbot für Arzneien

Berlin (ks). Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober eine Studie zum Parallelhandel mit Arzneimitteln veröffentlicht, die ein externes Institut in ihrem Auftrag durchgeführt hat. Darin wird gefordert, aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Umpacken und die Umkennzeichnung von Arzneimitteln gesetzlich zu verbieten. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass die Originalpackung nicht geöffnet wird, bevor die Packung beim Patienten ist. Ein derartiges Verbot, so die Studie, stünde im Einklang mit dem EG-Vertrag.
EU: Parallelhandel gefährdet Arzneimittelsicherheit

Der Parallelhandel mit Arzneimitteln ist Günther Verheugen, EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie, schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Bereits Anfang des Jahres hatte er angekündigt, sich diesem Thema nach der Sommerpause mit Priorität anzunehmen. Ob die Studienergebnisse allerdings in das von der EU-Kommission geplante Pharmapaket einfließen werden, ist noch unklar. Am 21. Oktober will die Kommission im Rahmen dieses Vorhabens Richtlinienvorschläge vorlegen. Sie betreffen insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen, die Pharmakovigilanz und nichtwerbliche Patienten-Informationen für rezeptpflichtige Arzneimittel. Bis das geplante Pharmapaket in Kraft treten kann, wird es jedoch noch dauern. Die endgültige Verabschiedung der Richtlinienvorschläge durch den Ministerrat und das EU-Parlament wird voraussichtlich erst im Jahr 2010 erfolgen..

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.