Schweiz: Arzneimittelversand treibt Blüten

ZÜRICH (ks). In Zürich und Winterthur liegen Apotheker und Ärzte schon seit längerem miteinander im Clinch. Der Grund: Die dortigen Schweizer Ärzte geben an ihre Patienten Arzneimittel ab, die sie zuvor über das Internet bei einer Versandapotheke bestellt haben. Die Apotheke zahlt ihnen dafür eine Entschädigung von fünf Franken pro Sendung, der Patient muss die Apotheke gar nicht erst aufsuchen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) vergangene Woche berichtete, griff nun die Zürcher Gesundheitsdirektorin ein. Sie wertete das Vorgehen der Ärzte als Umgehung des Verbots der Selbstdispensation.

Zürcher Gesundheitsdirektion rügt Zusammenarbeit von Ärzten und Versandapotheken

Während es in einigen Schweizer Kantonen erlaubt ist, dass Ärzte ihren Patienten Arzneimittel direkt verkaufen, ist die sogenannte Selbstdispensation im Kanton Zürich verboten. Die Zürcher Ärztegesellschaft empfahl daher ihren Mitgliedern, Versandapotheken einzuschalten, um ihre Patienten dennoch mit Arzneimitteln zu versorgen. Die Ärzte verstanden sich dabei selbst in der Rolle des Postboten. Der NZZ zufolge zeigten sich für diesen Weg nicht zuletzt deshalb viele Ärzte offen, weil sie selbst Mitinhaber der in der Schweiz bedeutendsten Versandapotheke "zur Rose" sind. Der Gesundheitsdirektorin missfielen die Umtriebe der Ärzte. Bereits vor einem knappen Jahr teilte sie ihnen schriftlich mit, dass sie das ärztliche Abgabeverbot rechtswidrig umgingen. Die Ärzte forderten einen anfechtbaren Bescheid – diesen erhielten sie Anfang März. Darin stellt die Gesundheitsdirektorin klar, dass Ärzte in diesem Verfahren mehr als nur Postboten seien. Die Apotheke habe nichts mehr mit dem Patienten zu tun, die Arzneimittelpakete seien direkt an den Arzt adressiert. Auch kläre der Arzt die Patienten über Nebenwirkungen und die Einnahme der Arzneien auf. Von einer rein logistischen Rolle des Arztes könne daher keine Rede sein. Tatsächlich finde eine Medikamentenabgabe statt, für die der Arzt jedoch keine Bewilligung habe. Damit sei sie unzulässig und rechtswidrig.

Beim Zürcher Apothekerverband reagierte man erfreut auf die Entscheidung. Die Zürcher Ärztegesellschaft kündigte an, den Entscheid der Gesundheitsdirektion anzufechten, um Rechtsklarheit zu erlangen. Auch die "Apotheke zur Rose" ist am Verfahren beteiligt. Hier bleibt man auch nach dem Entscheid der Auffassung, dass der Versandhandel auch in dieser Form zulässig sei..

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