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WSG: Was bedeutet die Reform für die ArbeitnehmerInnen (Teil 2)

Bei Berichten über den aktuellen Gesetzentwurf stehen meist die geplanten Änderungen im Apothekenbereich im Mittelpunkt. Hier sollen jedoch die Änderungen beleuchtet werden, die alle ArbeitnehmerInnen und Versicherten betreffen.*

Entlastung für Arbeitgeber Während für die versicherten ArbeitnehmerInnen (AN) Beitragssteigerungen unausweichlich sind, werden die Arbeitgeber künftig nicht weiter belastet. Sie zahlen ab 2009 an den Gesundheitsfonds den von der Bundesregierung festgelegten Beitragssatz, der wie bisher um 0,9 Beitragspunkte unter dem Satz der Versicherten liegt. Die ehemals paritätische Finanzierung der GKV wird also weiter abgebaut.

Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern Die kostenfreie Mitversicherung von Kindern soll in Zukunft aus Steuermitteln finanziert werden. Wie dies bei gleichzeitiger Senkung der Bundeszuschüsse bewerkstelligt werden soll, ist wohl selbst den Politikern nicht ganz klar. Wenn die Finanzierung gefährdet ist, dürften vermutlich Leistungen bei Kindern auf den Prüfstand kommen. Dennoch brüstet sich die Regierung damit, die Leistungen der GKV auszubauen.

Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sind keine Änderungen geplant. Da sie Frauen keine Anreize gibt, berufstätig zu werden, hätte sie zumindest durch eine Regelung ersetzt werden können, die die Beitragsfreiheit auf die Phase der Betreuung von Kindern und Angehörigen beschränkt.

Leistungen Der Leistungskatalog der GKV soll nicht gekürzt werden. Einige Verbesserungen sind geplant – zum Beispiel in der ambulanten Palliativversorgung, bei Eltern-Kind-Kuren und bei Impfungen, wo alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zur Pflichtleistung werden sollen. Diese Verbesserungen werden letztlich von den Versicherten durch höhere Beiträge finanziert.

Zuzahlungen Bisher gilt für viele Versicherte mit chronischen Erkrankungen eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von 1% des jährlichen Bruttoeinkommens (für alle anderen Versicherten sind die Zuzahlungen auf 2% begrenzt). Für alle bisherigen Chroniker und Menschen, die in Zukunft chronisch erkranken und bei Inkrafttreten des Gesetzes 45 Jahre oder älter sind, gilt auch künftig die 1-Prozent-Grenze. Allerdings nur, wenn sie sich "therapiegerecht verhalten", also beispielsweise an einem Disease Management Programm teilnehmen. Stärker werden alle Jüngeren zur Kasse gebeten, die ab dem 1. April 2007 chronisch erkranken und nicht regelmäßig an Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen teilgenommen haben. Ein dreistes und gänzlich unsolidarisches Vorhaben, gerade auch wenn man bedenkt, dass die Union seinerzeit das Präventionsgesetz torpediert hat. Das Thema Vorsorge könnte in der Bevölkerung längst einen höheren Stellenwert haben, wenn die Politik hier früher die richtigen Akzente gesetzt hätte. Statt einer solchen Malus-Regelung für Chroniker wären Bonus–modelle aus Sicht von ADEXA der einzig richtige Weg.

Der Gesundheitsfonds

Ab 1.1. 2009 soll für alle Kassen ein von der Regierung einheitlich festgelegter Beitragssatz gelten. Er wird von den Arbeitgebern für die Arbeitnehmer aller Kassen an eine zentrale Institution, den Gesundheitsfonds, eingezahlt. Dieser Fonds leitet die Beiträge an die Kassen weiter. Wenn eine Kasse, zum Beispiel wegen eines hohen Anteils an Chronikern, mit dem generellen Beitragssatz nicht auskommt, kann sie von ihren Versicherten eine ein–prozentige Zusatzprämie, mindestens aber 8 Euro monatlich verlangen. Fraglich ist, ob bis 2009 die politische Situation so bleibt, dass das Kompromissmodell Gesundheitsfonds umgesetzt wird. Denn es entspricht weder den ursprünglichen Plänen der SPD noch denen der Union.

Im Finanzausgleich (bisher Risiko–strukturausgleich) zwischen den Kassen soll es Vereinfachungen geben, die mit Rücksicht auf die reichen Kassen in Bayern und Baden-Württemberg stufenweise eingeführt werden. Die Kassen sollen aus dem Fonds für jeden Versicherten eine Grundpauschale erhalten sowie Zu- bzw. Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Für 50 bis 80 chronische Krankheiten sollen spezifische Morbiditätszuschläge festgelegt werden.

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