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DAZ-Interview: Fit für "Homöopathie und Naturheilkunde"

(diz). Die Möglichkeit, die neue Bereichsbezeichnung "Homöopathie und Naturheilkunde" zu erwerben, stößt bei vielen Apothekerinnen und Apothekern auf großes Interesse. Wir nahmen dies zum Anlass und sprachen mit Dr. Markus Wiesenauer, Weinstadt, Arzt mit Schwerpunkt Homöopathie, und dem Pharmazierat Hans-Dieter-Hirt, Fellbach, um zu erfahren, was es mit den Bereichsbezeichnungen auf sich hat.

DAZ:

Pharmazeutinnen und Pharmazeuten können seit geraumer Zeit Bereichsbezeichnungen erwerben. Eine Bereichsbezeichnung sollte nicht verwechselt werden mit dem Curriculum der Weiterbildung. Was ist eine Bereichsbezeichnung? Wo liegen die Unterschiede zur Weiterbildung?

Hirt:

Beim Erwerb einer Bereichsbezeichnung werden die zu vermittelnden Themen besonders umfassend behandelt; dies bedeutet auch eine gründliche und bis ins Detail gehende Vertiefung.

Wiesenauer:

Nehmen Sie die neue Bereichsbezeichnung "Homöopathie und Naturheilkunde". Sie umfasst 100 Stunden interaktive Weiterbildung. Demgegenüber wird dieses Themengebiet im Rahmen der Weiterbildung zum Fachapotheker für Offizinpharmazie in nur 8 Stunden angerissen.

DAZ:

Kann ich eine Bereichsbezeichnung erwerben, ohne weitergebildeter Apotheker zu sein?

Hirt:

Ja, jede Kollegin und jeder Kollege kann diese Bereichsbezeichnung erwerben. Und hier insbesondere werden Weitergebildete profitieren, da ihnen Grundlegendes in der Weiterbildung bereits vermittelt wurde, darauf kann nun spezifisch aufgebaut werden. Denken Sie beispielsweise an die Bereiche pharmazeutische Onkologie oder Ernährungsberatung.

Wiesenauer:

Vergleichbar mit der Medizin sehe ich hier für den pharmazeutischen Kollegen die große Chance, sich Kompetenz in solchen Fächern zu erwerben, deren Bedeutung für die Patientenversorgung erst postgraduate klar werden. Außerdem ist es ein ganz klares Qualifikationsmerkmal.

DAZ:

Auf sichtlich große Nachfrage stößt die Bereichsbezeichnung "Homöopathie und Naturheilkunde". Was lernt der Apotheker in den Kursstunden für diese Bereichsbezeichnung?

Hirt:

Im Bereich "Homöopathie und Naturheilkunde" weitergebildet zu sein, heißt fundierte Kenntnisse über die Theorie und insbesondere praktische Anwendung der Homöopathie, verwandter Heilsysteme wie Schüssler-Salze, Spagyrik und Anthroposophie erworben zu haben. Hinzu kommen praxisbezogene Kenntnisse über Phytotherapie, aber der Seminarteilnehmer hört auch etwas zu chinesischen Arzneidrogen oder zu solchen der Ajurveda-Medizin. Im Mittelpunkt der Wissensvermittlung steht immer die Offizintätigkeit.

Wiesenauer:

Durch die Strukturierung der Seminarinhalte bei besonderer Betonung der Patientenversorgung kann die Apothekerin und der Apotheker zukünftig ein wichtiger Vermittler dieses Themas sein. Denn gerade auf Grund seiner streng naturwissenschaftlichen Ausbildung wird er befähigt, den Spreu vom Weizen zu trennen, im wahrsten Sinne des Wortes: Die Kastanien in der Hosentasche nutzen nun einmal nichts beim rheumatischen Formenkreis, wohl aber die differenzierte Anwendung von Teufelskrallenwurzel oder Weidenrinde.

DAZ:

Wozu befähigt diese Bereichsbezeichnung den Apotheker?

Hirt:

Auf Nachfrage seitens des Patienten oder aber als aktive Beratung naturheilkundliche Behandlungsmöglichkeiten einschließlich Phytotherapie wie auch Homöopathie fundiert zu empfehlen.

Wiesenauer:

Bedenken Sie doch bitte einmal, wonach in Umfragen immer wieder 70% der Bevölkerung angeben, Naturheilmittel zu bevorzugen. Tägliche Patientengespräche bestätigen dies. Und wir Ärzte dürfen diese überwiegend nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel nicht mehr zu Lasten der GKV verordnen. Dies führt Patienten vermehrt in die Apotheke mit dem Anspruch, eine gute und seriöse Beratung zu bekommen.

DAZ:

Ist der Apotheker dann eine Art "Schmalspur-Homöopath?

Hirt:

Keinesfalls! Er soll sich nicht als Schmalspur-Therapeut betätigen, sondern Arzneimittelberater sein, der die naturheilkundliche Selbstmedikation kritisch begleitet und den Patienten anleitet bei Nichtansprechen der gewählten Medikation oder, wo sonst nötig, sofort den Arzt hinzuzieht.

Wiesenauer:

Wenn der Apotheker im Rahmen der möglichen Selbstmedikation einer Mutter für ihr Kind mit 38 Grad Temperatur ein Paracetamol-Zäpfchen mitgibt, dann mutiert er nicht zum Schmalspur-Pädiater. Und genauso wird er kein Schmalspur-Homöopath, wenn er stattdessen der Mutter Belladonna D6-Globuli mitgibt. Vielmehr erwarte ich als Arzt, dass der Apotheker in beiden Fällen der Mutter die Grenzen einer Selbstbehandlung deutlich vermittelt. Dies kann er aber nur, wenn er umfassend weitergebildet ist und sich ständig fortbildet.

DAZ:

Herr Hirt, Herr Dr. Wiesenauer, wir bedanken uns für das Gespräch.

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