Berichte

AK Berlin: Apothekenrelevante Änderungen der Gesundheitsreform

Der Vorstand der Apothekerkammer Berlin hatte zur Delegiertenversammlung am 11. September 2003 Dr. Frank Diener, Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales der ABDA, eingeladen. Diener gab einen Überblick zu den apothekenrelevanten Änderungen des am 29. August 2003 veröffentlichten, mehrere hundert Seiten umfassenden Entwurfs eines GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG).

In seinem Referat zu apothekenrelevanten Änderungen des GMG verdeutlichte Dr. Frank Diener, dass wesentliche Änderungen an dem am 29. August 2003 vom Bundesgesundheitsministerium in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf nicht mehr zu erwarten seien. Der Gesetzentwurf sei das Ergebnis einer Konsensrunde von SPD/Grünen und CDU/CSU. Sollte an einer Stelle geändert werden, müsse das gesamte Paket wieder geöffnet und neu verhandelt werden. Damit wäre der Konsens insgesamt gefährdet.

Diener wies nochmals auf die Zusagen der Oppositionsvertreter, insbesondere Horst Seehofers, auf dem außerordentlichen Apothekertag im März in Berlin hin, es werde mit ihm weder einen Versandhandel noch einen Fremd- und Mehrbesitz von Apotheken geben. Beide Aussagen sind dem Konsens zwischen den Parteien geopfert worden.

Mit dem Inkrafttreten des GMG wird zum 1. Januar 2004 gerechnet.

Belastungen für den Patienten

Der Patient soll nach dem Willen des Gesetzgebers sowohl bei einer ersten Inanspruchnahme eines Vertragsarztes pro Quartal 10% der Behandlungskosten, mindestens 5, maximal 10 Euro bezahlen. Hier vermutet die ABDA, dass Arztbesuche bei Befindlichkeitsstörungen abnehmen werden und eher eine Apotheke aufgesucht werden wird. Dies könnte ein positiver Aspekt für die Apotheken sein.

Auch in der Apotheke soll der Patient Zuzahlungen leisten. Geplant sind 10% der Arzneimittelkosten, mindestens 5, maximal 10 Euro. Eine Reihe von Ausnahmeregelungen werden diskutiert.

Alle Handelsstufen betroffen

Von den pharmazeutischen Unternehmen soll nun ein Zwangsrabatt von 16% auf die zu Lasten der GKV verordneten Arzneimittel eingezogen werden. Der Großhandelsaufschlag beträgt bis 3 Euro Herstellerabgabepreis maximal 15%. Dieser Aufschlag soll degressiv bis auf 6% bei einem Herstellerabgabepreis von 1200 Euro fallen.

Ab dieser Summe gibt es einen Festaufschlag von 72 Euro. Damit wird die Großhandelsmarge um weitere 500 Mio. Euro gekürzt. Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der GKV verordnet werden.

Die Berechnung der Apothekenabgabepreise erfolgt nach dem so genannten Kombimodell.

Es dürfen 8,10 Euro plus 3% auf den Apothekeneinkaufspreis aufgeschlagen werden. Von dieser Summe werden von der Krankenkasse 2 Euro abgezogen. Unter diesen Voraussetzungen rechnet die ABDA unter Einbeziehung fallender Großhandelsrabatte mit einer Rohertragsreduktion um 550 Mio. Euro für die Apotheken.

Krankenhausapotheken

Das Apothekengesetz soll so geändert werden, dass eine Ausweitung der ambulanten Versorgung im Krankenhaus durch die Krankenhausapotheke möglich wird. Voraussetzungen dafür sind eine festgestellte Unterversorgung mit pharmazeutischen Leistungen, die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen und hochspezialisierte Leistungen.

Zur Abgabe von Arzneimitteln aus der Krankenhausapotheke für ambulante Patienten ist eine Vereinbarung zwischen dem Krankenhausträger und den Krankenkassen bzw. deren Verbänden erforderlich. In dieser muss auch der zu berechnende Preis festgelegt werden.

Ein Delegierter berichtete, dass bereits jetzt Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen zu den Abgabepreisen der Arzneimittel stattfinden. Diese verlaufen extrem schwierig, da die von den Krankenkassen eingeforderten Preise so niedrig seien, dass ein Vertragsabschluss für das Krankenhaus häufig nicht wirtschaftlich ist.

Vorwärtsstrategie

Diener beklagte, dass von Apothekern ständig über das Fallen des Fremd- und Mehrbesitzverbotes in der Öffentlichkeit diskutiert werde. Dies solle besser unterlassen werden, denn Änderungen können auch herbeigeredet werden. Vielmehr sei eine aktive Vorwärtsstrategie zu betreiben. So sei beispielsweise der Home-Service der Apotheken besser, schneller und günstiger als jeder Versandhandel. Und dies müsse verdeutlicht werden.

Apothekerversorgung

Die Apothekerversorgung Berlin ist seit Februar 1992 das berufsständische Versorgungswerk der Berliner und Brandenburger Apotheker. Sie ist eine Einrichtung der Apothekerkammer Berlin. Die Mitgliederzahl stieg von 2586 (1993) auf 4129 ( 2002 ). 15,5 % der Mitglieder gehören zum Kammerbereich Brandenburg, 84,5 % sind Berliner Kammerangehörige. 70% der Mitglieder sind Frauen.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage konnte 2002 ein Überschuss von 19,667 Mio. Euro erzielt werden. Die Netto-Durchschnittsverzinsung reduzierte sich von 5,52% in 2001 auf 4,83% in 2002. Ferner mussten Wertberichtigungen von 21 Mio. Euro vorgenommen werden.

Sowohl dem Verwaltungsausschuss als auch dem Aufsichtsausschuss wurde Entlastung erteilt.

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