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Mit 3000 Teilnehmern reiht sich die diesjährige Interpharm, die vom 8. bis 10. März in Stuttgart stattfand, nahtlos in die Erfolgsgeschichte der mittlerweile über zwanzig Interpharm-Kongresse, die in Stuttgart, Hamburg und Leipzig veranstaltet wurden, ein. Es war wieder ein Super-Kongress, der jede Menge Fortbildung brachte für den Apothekenalltag, in Seminaren Spezialwissen vermittelte und aktuelle Tagesthemen aufgriff.

Darüber hinaus trug er zur Horizonterweiterung bei und öffnete Fenster, um über die Pharmazie hinaus zu blicken auf soziologische, psychologische und philosophische Themen.

Wir sind sicher: wer bei der Interpharm Stuttgart dabei war, konnte viel lernen und erfahren. Zahlreiche Kongressteilnehmer bestätigten uns dies voller Euphorie. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen, die an diesem Kongress teilgenommen haben, herzlich bedanken.

In unserem ersten Bericht über die Interpharm in dieser Ausgabe finden Sie die aktuellen Themen wie aut idem und Wundermittel, außerdem den Beitrag zur Frage, wie riskant Arzneimittel wirklich sind, sowie einen Überblick über die Eröffnungsreden zur Interpharm und die Patientenforen.

Aut idem - das Tagesthema schlechthin - diskutierten auf der Interpharm Experten, nämlich die Macher der Leitlinie für eine gute Substitutionspraxis (GSP) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft. Da die ABDA sichtlich von der Aut-idem-Regelung vollkommen überrascht worden war und bis heute so gut wie nicht in der Lage war, eine detaillierte Hilfestellung für die praktische Handhabung dieser Regelung vorzulegen, kann man nur froh darüber sein, dass die wissenschaftliche Gesellschaft der Apotheker es innerhalb weniger Wochen geschafft hat, den Entwurf einer Leitlinie zu arbeiten und zu publizieren. Freilich, auch dieser Entwurf muss noch angereichert werden; es fehlen Listen mit Daten zu den Arzneistoffen und Arzneimitteln, zur Löslichkeit, Bioverfügbarkeit und zur therapeutischen Äquivalenz. Aber ein Anfang ist gemacht.

Wie bereits berichtet und auf der Interpharm verdeutlicht, muss, solange in Zweifelsfällen nicht auf entsprechende Daten zurückgegriffen werden kann, die Substitution verweigert werden.

En vogue sind nach wie vor "Wundermittel", also Präparate, deren Wirkung und Wirksamkeit nicht belegt ist, die in der yellow press beworben werden und kleine Wunder vollbringen sollen. Die Rede ist z. B. von den dubiosen Schlankheitsmitteln, mit denen man in Nullkommanix seine Pfunde verlieren soll, von Stärkungs- und Kräftigungsmitteln, von Antikrebspräparaten, die abenteuerlich zusammengesetzt und weder zugelassen noch registriert sind, und viele andere Mittelchen, die zu horrenden Preisen von Briefkastenfirmen vertrieben werden. Wie soll der Apotheker damit umgehen, wenn Kunden in der Apotheke nach diesen Präparaten verlangen? Präparate, die der Apotheker in vielen Fällen eigentlich gar nicht verkaufen darf, da nicht zugelassen, kein Arzneimittel oder keine apothekenübliche Ware ist. Nicht selten macht er sich sogar strafbar, wenn er diese Präparate bestellt und abgibt. Eine Expertenrunde auf der Interpharm versuchte hier Hilfestellung zu geben.

Wie riskant sind Arzneimittel wirklich? Unter dieser Überschrift befasste sich auf der Interpharm ein Vortrag von Professor Heilmann mit der Risikoeinschätzung der Arzneimitteleinnahme im Vergleich zu anderen Risiken des täglichen Lebens. Ein Kernsatz seines Vortrags: "Wir können ziemlich sicher davon ausgehen, dass das Risiko, mit einem Rezept in der Tasche auf dem Weg zwischen Arztpraxis und Apotheke tödlich zu verunglücken, um ein Vielfaches höher ist als an dem zu sterben, was auf dem Rezept steht."

Joints aus Apotheken - mit dieser Forderung überraschte in der vergangenen Woche die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Öffentlichkeit. Da man sichtlich den zahlreichen Cannabis-Delikten nicht mehr Herr wird, tritt man die Flucht nach vorne an und möchte Verkauf, Besitz und Konsum dieser Rauschdroge legalisieren. Haschisch und Marihuana sollen die Apotheken verkaufen. Für die Konsumenten müsste es nach Auffassung der Polizei einen legalen Zugang zu Cannabis geben, damit kriminelle Händlerstrukturen zerschlagen werden. Die Polizei müsse sich auf die Verfolgung von Fällen mit harten Drogen wie Heroin oder Kokain konzentrieren.

Tolle Strategie. Werden demnächst wohl auch kleine Diebstahlsdelikte oder Verkehrsüberschreitungen legalisiert, weil man mit der Aufklärung dieser Fälle nicht mehr nachkommt? Vielleicht sollte die Polizei mit der Legalisierung des Falschparkens beginnen. In einer ersten Stellungnahme wehrt sich die LAK Baden-Württemberg gegen diese Forderung der GdP. Die Apotheke sei kein Laden für Genussmittel, heißt es. Bei Cannabis als Arzneimittel dagegen könne man sich sehr wohl die Apotheke als Vertriebsweg vorstellen, bzw. solche Arzneimittel müssten über die Apotheke laufen. Genau so und nicht anders.

Peter Ditzel

Das Forum für Pharmazie

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