DAZ.online-Umfrage

Aut-simile-Austausch und Äquivalenzdosen: Wie verändern sie den Apothekenalltag?

Stuttgart - 18.06.2020, 12:50 Uhr

Eine Aut-simile-Substitution benötigt pharmazeutischen Sachverstand. Die AMK bietet dabei mit Äquivalenzdosistabellen Unterstützung für Apotheken. Doch kommen Sie auch in der Praxis zum Einsatz? Wie sieht der Corona-Alltag in Apotheken aus? (c / Foto: Schelbert)

Eine Aut-simile-Substitution benötigt pharmazeutischen Sachverstand. Die AMK bietet dabei mit Äquivalenzdosistabellen Unterstützung für Apotheken. Doch kommen Sie auch in der Praxis zum Einsatz? Wie sieht der Corona-Alltag in Apotheken aus? (c / Foto: Schelbert)


Im Rahmen der Coronakrise sind viele bereits bestehende Probleme noch sichtbarer zu Tage getreten als zuvor. Die Lieferengpässe in Apotheken beispielsweise. Die Politik reagierte mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Doch inwiefern haben die neuen Regelungen den Apothekenalltag in der Praxis verändert? Machen Sie Gebrauch von den Äquivalenzdosistabellen der AMK? Und würden Sie die Möglichkeit zur Aut-simile-Substitution nach Corona gerne beibehalten? 

Seit dem 22. April 2020 dürfen Apotheker mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung unter anderem nach Rücksprache mit dem Arzt Arzneimittel nach „aut simile“ austauschen – sofern kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar ist. Dazu braucht es pharmazeutischen Sachverstand. Die AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) hat zur Hilfestellung bei solchen pharmazeutischen Entscheidungen Äquivalenzdosistabellen herausgegeben. Bislang erschienen sind diese zu ACE-Hemmern, Angiotensin-II-Rezeptorblockern (Sartane), Betablockern, Bisphosphonaten, Calciumantagonisten, Diuretika, inhalativen Corticosteroiden (ICS), oralen Glucocorticoiden, Protonenpumpeninhibitoren (PPI), Statinen und Triptanen. 

Praktisch und informativ sind diese ohne Frage – doch DAZ.online möchte wissen, wie Sie in der Praxis ankommen und ob sich der Apothekenalltag durch die neuen Austausch-Regeln und Hilfestellungen (stark) verändert hat? 

Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurden den Apotheken neben der Aut-idem-Substitution weitere weitreichende Möglichkeiten eingeräumt: Bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels dürfen sie zum Beispiel von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abweichen. Auch die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ist erlaubt. 

Von welchen der oben genannten neuen Regelungen machen Sie regelmäßig Gebrauch? Helfen Sie DAZ.online dabei, die Realität des Apothekenalltags abzubilden, indem Sie an dieser Umfrage teilnehmen. 

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