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Stellen Sie sich vor, aut idem ist da – und keiner macht mit! So oder ähnlich könnte man die Situation beschreiben, in der wir uns zur Zeit befinden. Die Pharmaindustrie sucht nach Argumenten und weist in großen Anzeigen darauf hin, dass gerade ihr Präparat, ihre Darreichungsform ein Unikat ist und daher nicht austauschbar. Wir Apotheker können (noch) nicht richtig mitmachen, weil die näheren Bestimmungen wie obere Preislinie und Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen fehlen. Und die Ärzte wollen nicht mitmachen, weil sie glauben, sie hätten nicht mehr die Therapiehoheit oder weil sie argwöhnen, die Pharmaindustrie ist ihnen dann nicht mehr wohl gesonnen. Und überhaupt ist alles ein großes Durcheinander: soll man das Kreuz machen auf dem Rezept und was bedeutet es? Aut idem angekreuzt oder durchgekreuzt oder was? Tja, da greifen viele unserer Heilberufsbrüder und- schwestern lieber gleich zum Stempel und drücken breit und fett "Keine Substitution" aufs Rezeptformular. Aus die Maus. So einfach ist das. Die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein beispielsweise, so meldet die Ärzte Zeitung auf Seite 1 in ihrer Ausgabe vom 4. März an prominenter Steller, bietet mit der kostenlosen Abgabe dieser Stempel "praktische Unterstützung gegen aut idem". Bislang seien bereits 3500 Stempel an Praxen versandt worden.

Na, toll. Was werden da wohl Bundesregierung und Krankenkassen zur Stempelaktion sagen? Werden sie die Ärzte zum Mitmachen zwingen? Oder ist das nur eine erste ablehnende Haltung der Ärzte, die sich bald legen wird? Wird aut idem in wenigen Monaten schon bald zur Selbstverständlichkeit?

Ganz einfach dürfte es nicht werden, auch nicht für uns Apothekerinnen und Apotheker. Denn die generelle Aut-idem-Regelung ist nicht so locker zu handhaben wie die im Nacht- und Notdienst, es werden mehr Parameter zu berücksichtigen sein. Wie vorzugehen ist, um bei dieser Regelung auf der sicheren Seite zu sein und pharmazeutisch begründet und korrekt zu handeln, zeigt die Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), die am 6. März auf einer Pressekonferenz in Frankfurt/Main vorgestellt wurde, und die wir in dieser Ausgabe in extenso veröffentlichen. Die DPhG möchte mit dieser Leitlinie der "Guten Substitutionspraxis – GSP" dazu beitragen, dass die Arzneimittelsicherheit bei einem Austausch zwischen wirkstoffgleichen Arzneimitteln nicht gefährdet wird und vor allem die berechtigten Interessen der Patienten gewahrt bleiben. Mit mehreren Fließschemata zur Entscheidungsstrategie wird die Vorgehensweise im Fall einer potenziellen Substitution deutlich gemacht. Bitte lesen Sie die Leitlinie durch, sie wird Ihnen eine wertvolle Hilfestellung sein.

Auf der Interpharm ist aut idem und seine richtige Umsetzung übrigens Thema eines Forums. Sie sollten es nicht versäumen. Womit wir bei der Interpharm sind, die in diesem Jahr vom 8. bis 10. März in Stuttgart wiederum Maßstäbe in der pharmazeutischen Fortbildung setzen wird. Hoch aktuelle Themen, spannende Brennpunkte und kurzweilige Seminare machen Fortbildung zum Erlebnis, zum Fortbildungsfest. Die Interpharm bietet kompakte Fortbildung an drei Tagen, praxisnah und kurzweilig – und außerdem gibt es dafür auch noch "Fortbildungspunkte", wichtig für alle, in deren Bundesland die Kammern bereits das Zertifikats- und Punktesystem eingeführt haben.

Kommen Sie nach Stuttgart, besuchen Sie die Interpharm. Wir sehen uns! Herzlich willkommen!

Peter Ditzel

Leitlinie und Maßstab

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