Ausbildung

Arbeitsgemeinschaft Klinische Pharmazie der DPhGAusb

Die Einführung des Ausbildungsfachs Klinische Pharmazie wurde mit der 2. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker am 14. Juli 2000 vom Bundesrat beschlossen und wirft zahlreiche Fragen zur Gestaltung und Organisation neuer Lehrveranstaltungen in diesem Fach auf. Die AG Klinische Pharmazie der DPhG hat auf zwei Workshops in Bonn Empfehlungen zur Ausbildung im Fach Klinische Pharmazie im 2. und 3. Ausbildungsabschnitt erarbeitet. Die Ergebnisse stützen sich auf bereits bestehende Erfahrungen an verschiedenen Universitäten. Von besonderer Bedeutung erscheint der Arbeitsgemeinschaft, dass das Fach Klinische Pharmazie interdisziplinär und anwendungsorientiert gestaltet wird. In diesem Papier soll zunächst auf Rahmenbedingungen und organisatorische Aspekte eingegangen werden, ein weiteres Papier wird sich ausführlich mit den Inhalten und Lernzielen der Lehrveranstaltungen befassen.

Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im 2. Ausbildungsabschnitt

Die novellierte Approbationsordnung sieht die Einführung eines neuen Prüfungsfaches "Klinische Pharmazie" im 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor. Die neuen Prüfungsinhalte werden im Wesentlichen in vier neuen Pflichtveranstaltungen des Musterstudiengangs vermittelt. Die Veranstaltungen sollen im Folgenden nur grob charakterisiert werden. Die Zuordnung von Themengebieten zu einer bestimmten Veranstaltung wird im 2. Teil behandelt.

Die Vorlesung "Krankheitslehre" beschäftigt sich vor allem mit Krankheitsbildern in ihrer Entstehung, Symptomatik, Diagnostik, Verlauf, Prognose und Prävention. Vorlesung und Übungen zur "Pharmakotherapie" behandeln allgemeine Therapierichtlinien bei bestimmten Erkrankungen bzw. Patientengruppen. Im Seminar "Klinische Pharmazie" soll dagegen der konkrete Patientenfall im Mittelpunkt stehen. In diesem Seminar sollen die Studierenden lernen, wie die Arzneimitteltherapie eines Patienten optimiert werden kann, beispielsweise im Rahmen einer Pharmazeutischen Betreuung oder eines Therapeutischen Drug Monitorings. Vorlesung und Seminar "Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie" behandeln u. a. die Grundlagen dieser beiden Gebiete einschließlich der Evidence-based-Medicine sowie Methoden zur Nutzenevaluierung der Pharmazeutischen Betreuung.

Die neue Approbationsordnung sieht außerdem die Einführung eines Wahlpflichtfaches in einem Umfang von 112 Stunden vor. Hier können die einzelnen Universitäten Schwerpunkte setzen und interdisziplinäre Themen anbieten, in denen vor Ort besondere Erfahrungen bestehen. Die Klinische Pharmazie sollte sich im Wahlpflichtbereich besonders engagieren.

Da Grundlagen und Wissen aus allen anderen Fächern der Pharmazie für patientenorientiertes Arbeiten essenziell sind, sollten die Veranstaltungen der Klinischen Pharmazie zu einem späteren Zeitpunkt im Curriculum, also im 7. und 8. Fachsemester platziert werden. Das Wahlpflichtfach sollte zum Abschluss des 2. Ausbildungsabschnitts belegt werden.

Die Inhalte der Veranstaltungen Krankheitslehre und Pharmakotherapie sowie Pathophysiologie sollten blockweise - nach Krankheitsbildern geordnet - vermittelt werden und von Fachvertretern der Pharmakologie und Klinischen Pharmazie gemeinsam gestaltet werden. Die Veranstaltungen Klinische Pharmazie sowie Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie sollten im Anschluss an die kombinierte Veranstaltung Krankheitslehre/Pathophysiologie/Pharmakotherapie stattfinden.

Begleitende Unterrichtsveranstaltungen im 3. Ausbildungsabschnitt

Im Rahmen der begleitenden Unterrichtungsveranstaltungen des 3. Ausbildungsabschnitts wird vor allem die praktische Umsetzung der Klinischen Pharmazie in z. B. Offizin- oder Krankenhausapotheken behandelt. Dabei kommt der Praxis der Pharmazeutischen Betreuung eine zentrale Rolle zu. Weitere Inhalte sind Kriterien zur Arzneimittelauswahl, Umgang mit arzneimittelbezogenen Problemen in der praktischen Tätigkeit des Apothekers, erklärungsbedürftige Arzneiformen, Informationsbeschaffung, -bewertung und -vermittlung, Dokumentation sowie die Kommunikation zwischen Apotheker, Arzt und Patient.

Die Pharmaziepraktikanten sollten durch Vorlesungen/Vorträge in die Themen eingeführt werden. Es wird empfohlen, dass danach in Seminaren und Tutorien mit maximal 30 bis 35 Teilnehmern Fallbeispiele bearbeitet werden. Alternativ bzw. ergänzend können auch Fälle als Hausaufgaben gestellt werden, die dann im Seminar referiert und diskutiert werden.

Während des 3. Ausbildungsabschnitts sollte jeder Praktikant ein Projekt bearbeiten, das an seiner Ausbildungsstätte Relevanz hat. Das Projekt sollte von einem Tutor begleitet werden. Es könnte im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorgestellt und mit den Prüfern diskutiert werden.

Um dieses Konzept umzusetzen, sollten die Seminare und Tutorien in großen Kammerbereichen parallel in den einzelnen Regionen angeboten werden. Es wird vorgeschlagen, Mindestanforderungsprofile zu erarbeiten, denen Ausbildungsstätten für Pharmaziepraktikanten und Dozenten im praxisbegleitenden Unterricht genügen sollten. Von besonderer Bedeutung ist der Nachweis eines Ausbildungsplans und dessen Umsetzung.

Lern-/Lehrmethoden und Prüfungsformen

Die Lehrinhalte der Klinischen Pharmazie können z. T. in Form von Vorlesungen und Seminaren in größerem Rahmen sowie anschließenden Übungen in Kleingruppen vermittelt werden. Als Lernmethode bietet sich darüber hinaus das problemorientierte Lernen (PoL) besonders an. Hierbei erarbeiten sich die Studenten den Stoff weitgehend selbstständig und werden dabei von einem Tutor begleitet.

In der Übergangsphase, in der aufgrund mangelnder Erfahrungen die konsequente Umsetzung dieser Methode erschwert sein wird, kann als Alternative das Verfahren des Case-based Teaching (CBT) genutzt werden, bei dem der Dozent die Fälle zusammen mit den Studierenden bearbeitet. Die praktische Umsetzung erfordert hier die Erstellung einer klaren Konzeption, welche Lernziele durch PoL erreicht werden können.

Sinnvoll ergänzen lassen sich PoL und CBT durch Projekt- und Hausarbeiten, Referate, Rollenspiele (Arzt, Apotheker, Patient) sowie "Computer-aided Learning", z. B. im Internet.

Gemeinsame Lehrveranstaltungen für Studierende der Pharmazie und Medizin wären sinnvoll, um einen frühen Kontakt zwischen beiden Berufsgruppen herzustellen.

Um die Lernziele erreichen zu können, ist eine angemessene Teilnehmerzahl von großer Bedeutung. Grundlagenvorlesungen und -seminare können in Semesterstärke stattfinden. In Kleingruppenseminaren und Fallbesprechungen sollte die Teilnehmerzahl nicht größer als 20 sein. Fallbearbeitungen sollten in Gruppen von maximal 4 Studierenden erfolgen.

Im Wahlpflichtfach sollten die Studierenden in kleinen Gruppen möglichst selbstständig arbeiten. Es wäre wünschenswert, dass die Studierenden im Rahmen von Projekten mit Apothekern, Ärzten, Experten aus angrenzenden Disziplinen und ggf. Patienten zusammenarbeiten. Neue Lehrmethoden sollten mit neuen Prüfungsformen einhergehen. Daher sollten zur Erfolgskontrolle neben Klausuren und mündlichen Prüfungen auch Hausarbeiten und Präsentationen vor Fachpublikum, z. B. Referate über Therapierichtlinien oder Fallvorstellungen, eingesetzt werden. Klausuren sollten die Bearbeitung eines Patientenfalls beinhalten. Mündliche Prüfungen sind den Klausuren jedoch vorzuziehen, um die Studierenden auf den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und das kommunikationsintensive Berufsleben vorzubereiten. Anbieten würde sich die schriftliche Fallbearbeitung als Grundlage einer mündlichen Prüfung. Die Erfolgskontrolle des Wahlpflichtfaches könnte in einem Abschlussbericht und/oder einer Abschlussveranstaltung mit Vorträgen und Posterpräsentationen bestehen. Auch im 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist an neue Prüfungsformen zu denken. Beispielsweise könnte auch hier die Prüfung an Patientenfällen ausgerichtet werden.

Qualifikation des Lehrpersonals

Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, mit denen der Apotheker klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, Pharmazeutische Betreuung praktizieren und klinisch-pharmazeutische Fragestellungen im Rahmen von Forschungsprojekten bearbeiten kann. Eine enge Zusammenarbeit von Universität und pharmazeutischer Praxis ist anzustreben, damit die Ausbildung den geforderten Praxisbezug aufweist.

Bei der Berufung von Professoren für das Fach Klinische Pharmazie ist neben der unabdingbaren wissenschaftlichen Qualifikation darauf zu achten, dass umfangreiche Erfahrungen mit eigenständiger patientenorientierter Forschung sowie Lehrerfahrung in Klinischer Pharmazie vorliegen. Professoren für Klinische Pharmazie sollten die Approbation als Apotheker besitzen und die klinisch-pharmazeutische Praxis kennen. Neben den Professoren sollten Stellen für Praxis-Dozenten (sog. "Teacher/Practitioner") bereitgestellt werden, die in der universitären Ausbildung tätig sind und regelmäßig patientenorientierte Pharmazie praktizieren. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine Promotion in Klinischer Pharmazie anstreben, könnten als Tutoren fungieren. Darüber hinaus sollten Lehrbeauftragte mit besonderen praktischen Kenntnissen in die Ausbildung eingebunden werden.

Sämtliche Lehrende für das Fach Klinische Pharmazie sollten in besonderem Maße problemorientiertes und interdisziplinäres Arbeiten vermitteln können und didaktische Kenntnisse nachweisen. Es sollte ein Zertifikatskurs eingerichtet werden, in dem diese spezifischen Kenntnisse erworben werden können. An diesem Kurs sollten auch Wissenschaftliche Mitarbeiter im Fach Klinische Pharmazie teilnehmen. Eine Alternative stellt ein Auslandsaufenthalt zu Trainingszwecken in einem Land dar, in dem Klinische Pharmazie bereits etabliert ist. Um eine Ausbildung auf hohem Niveau zu gewährleisten, ist der Qualitätssicherung in der Lehre besondere Beachtung zu schenken. Eine hohe Qualität muss durch den verantwortlichen Leiter der Lehrveranstaltungen gewährleistet werden. Sämtliche Lehrveranstaltungen sollten evaluiert werden, und zwar sowohl Inhalte als auch Dozenten. Evaluierungen sollten nicht nur durch den Leiter und die Studierenden, sondern nach Möglichkeit auch durch externe Gutachter, z. B. Klinische Pharmazeuten aus dem Ausland, erfolgen.

Umsetzung an den Universitäten

Um sich auch in Deutschland zu einer anerkannten pharmazeutischen Disziplin zu entwickeln, ist für das Fach Klinische Pharmazie an den einzelnen Pharmazeutischen Instituten ein wissenschaftliches Fundament zu schaffen. Die einzurichtenden Abteilungen sollten in der klinisch-pharmazeutischen Forschung tätig sein und zusammen mit Medizinern und in der Praxis tätigen Pharmazeuten patientenorientierte pharmazeutische Fragestellungen bearbeiten. Die Resultate der Forschungstätigkeit sollten in international anerkannten Fachzeitschriften publiziert werden.

Die nach der Approbationsordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden von der Abteilung Klinische Pharmazie inhaltlich gestaltet. Neben Tätigkeiten in Forschung und Lehre kann die Abteilung Dienstleistungen anbieten, beispielsweise Arzneistoffanalytik in Körperflüssigkeiten, Arzneimittelinformation, die Unterstützung der Fort- und Weiterbildung bzw. die Mitarbeit in patientenorientiert arbeitenden Kommissionen bzw. Qualitätszirkeln.

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen die Abteilungen für Klinische Pharmazie adäquat mit Personal und Sachmitteln ausgestattet werden. Eine personelle Mindestausstattung besteht aus einem Professor, zwei bis drei Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die am Institut promovieren, einem Praxis-Dozenten und zwei bis drei Lehrbeauftragten. Zusätzlich sollten mindestens fünf in ihrem Aufgabenspektrum herausragende Krankenhaus- und/oder Offizinapotheken oder andere klinisch-pharmazeutisch arbeitende Institutionen in die Lehrveranstaltungen eingebunden werden. Durch letztere kann Klinische Pharmazie vor Ort erlernt werden.

Hinsichtlich der Räumlichkeiten werden neben Hörsälen und Labors vor allem Seminarräume benötigt. Darüber hinaus sollte eine ausreichende Anzahl an Computern mit Internet-Anschluss (1 Computer für jew. 2 Studierende), entsprechende Software, Datenbanken, Fachliteratur und Geräte für praktische Aufgaben zur Verfügung stehen. Bei der Ausstattung mit Sachmitteln ist zu beachten, dass die übliche Höhe der Berufungsmittel für C3-Professuren nicht ausreicht, um eine Abteilung für Klinische Pharmazie adäquat einzurichten. Hier könnten pharmazeutische Verbände, Gesellschaften und Stiftungen einen Beitrag leisten.

Da die Schaffung neuer Professuren für das Fach in Zeiten knapper Mittel nur in Ausnahmefällen gelingen wird, ist auch an eine Umwidmung vorhandener Professuren zu denken. In den nächsten Jahren werden altersbedingt viele Professuren frei. Somit bestünde an größeren Instituten die Möglichkeit, eine vorhandene Stelle für das neue Fach auszuschreiben. An kleineren Instituten bietet sich eine Umwidmung von Professuren zur Hälfte an, d. h. der Professor ist auch in dem Fach tätig, aus dem die Stelle stammt. Kandidaten mit einer Qualifikation in Klinischer Pharmazie und einer anderen pharmazeutischen Fachdisziplin sollten gerade in der Anfangszeit zu finden sein, in der es nur wenige ausschließlich für Klinische Pharmazie qualifizierte Bewerber geben wird.

Verschiedene Institute haben bereits gezeigt, dass mit der Einrichtung von Lehrveranstaltungen nicht bis zum Inkrafttreten der novellierten Approbationsordnung gewartet werden muss. Mögliche "Sofortmaßnahmen" sind die Vergabe von Lehraufträgen an externe Dozenten aus der pharmazeutischen Praxis oder an Hochschuldozenten aus anderen Fächern, die in Klinischer Pharmazie qualifiziert sind, z. B. durch einen Auslandsaufenthalt oder klinisch-pharmazeutische Forschungsprojekte. Auf diese Weise könnten kurzfristig zumindest Grundkenntnisse in Klinischer Pharmazie flächendeckend vermittelt werden.

Kastentext: Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im 2. Ausbildungsabschnitt

  • Pflichtveranstaltungen: Krankheitslehre (Vorstellung wichtiger Krankheitsbilder) Pharmakotherapie (Allgemeine Therapierichtlinien und Therapiebesonderheiten bei speziellen Patientengruppen) Klinische Pharmazie (Optimierung der individuellen Arzneimitteltherapie) Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie
  • Wahlpflichtfach Klinische Pharmazie: Interdisziplinäre Bearbeitung spezieller Themen
  • Platzierung der Veranstaltungen: Pflichtveranstaltungen im 7. und 8. Semester Wahlpflichtfach zum Abschluss des 2. Ausbildungsabschnitts
  • Zusammenfassung der Veranstaltungen Krankheitslehre/Pathophysiologie/Pharmakotherapie

Kastentext: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen im 3. Ausbildungsabschnitt

  • Schwerpunkt: Umsetzung der Klinischen Pharmazie bzw. Pharmazeutischen Betreuung in die Praxis
  • Seminare und Tutorien mit max. 30 - 35 Teilnehmern
  • Projekt als Voraussetzung für die Zulassung zum 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  • Erarbeitung von Mindestanforderungsprofilen für Ausbildungsstätten und Dozenten sowie Nachweis von Ausbildungsplänen für Pharmaziepraktikanten

Kastentext: Lern-/Lehrmethoden und Prüfungsformen

  • Einführung neuer Lehrmethoden, z. B. Problemorientiertes Lernen (PoL), im Rahmen der Pflichtveranstaltungen der Klinischen Pharmazie
  • Ergänzung durch Projekt- und Hausarbeiten, Referate, Rollenspiele, "Computer-aided learning"
  • Nach Möglichkeit fallbezogenes Arbeiten
  • Vorzugsweise mündliche Erfolgskontrolle der Pflichtveranstaltungen, evtl. mit vorheriger schriftlicher Bearbeitung von Fallbeispielen
  • Ausrichtung der Prüfung im 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an Fallbeispielen

Kastentext: Qualifikation des Lehrpersonals

  • Anforderungen an Professoren für Klinische Pharmazie: wissenschaftliche Qualifikation, eigenständige patientenorientierte Forschung, Lehrerfahrung, Approbation als Apotheker, praktische Kenntnisse in Klinischer Pharmazie
  • Einführung des Praxis-Dozenten ("Teacher/Practitioner") mit besonderer Erfahrung in praktischer patientenorientierter Pharmazie
  • Einbindung von Klinischen Pharmazeuten aus der Praxis, z. B. über Lehraufträge
  • Regelmäßige Evaluierung der Lehrveranstaltungen zur Qualitätssicherung

Kastentext: Umsetzung an den Universitäten

  • Schaffung eines wissenschaftlichen Fundamentes für das Fach
  • Einrichtung von Abteilungen an den Pharmazeutischen Instituten, die Forschung und Lehre betreiben und evtl. Dienstleistungen anbieten
  • Einbindung von herausragenden Apotheken und anderen klinisch-pharmazeutisch tätigen Institutionen
  • Bereitstellung einer adäquaten Infrastruktur (personelle Ressourcen, Räumlichkeiten, Sachmittel, Lehrmaterialien)
  • Umwidmung vakanter Professuren an größeren Instituten, Teil-Umwidmung an kleineren Instituten
  • Sofortige Einrichtung eines Basis-Lehrangebots in Klinischer Pharmazie an allen Instituten, z. B. durch Vergabe von Lehraufträgen

Die mit der Änderung der Approbationsordnung beschlossene Einführung der Klinischen Pharmazie in das Pharmaziestudium wirft Fragen zur Gestaltung und Organisation der Lehrveranstaltungen in diesem Fach auf. Die Arbeitsgemeinschaft Klinische Pharmazie der DPhG hat deshalb entsprechende Empfehlungen erarbeitet, die wir in einer zweiteiligen Folge abdrucken. 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.