Apothekenketten
Fremd- und Mehrbesitzverbot
Zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen (Fremdbesitzverbot). Kapitalgesellschaften dürfen hingegen keine Apotheken betreiben. In den letzten Jahren wurde oft vermutet, dass das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot europarechtlich unzulässig sei. Am 19. Mai 2009 stellte der Europäische Gerichtshof jedoch fest, dass die mit dem Fremdbesitzverbot einhergehenden Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit nicht unverhältnismäßig seien und mit Europäischem Recht in Einklang stünden. Damit bleibt der Fremdbesitz in Deutschland weiterhin verboten.
Schwarz-Gelb bekennt sich zum Fremdbesitzverbot
Noch ist nichts beschlossen – doch der Koalitionsvertrag nimmt zusehends Gestalt an. In seinem Entwurf findet sich für Apotheken bereits eine sehr erfreuliche Passage. Danach » Weiterlesen
Wunschliste der Arzneimittel-Hersteller
Für einen funktionierenden modernen Arzneimittelmarkt der Zukunft sind nach Ansicht des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) einige Korrekturen notwendig. Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg ... » Weiterlesen
Regierungsberater fordern mehr Wettbewerb für Apotheken
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(Foto: tiero/Fotolia)