Antibiotika-Rabattverträge

Nur zwei von acht Losen finden Bieter mit EU-Wirkstoff

Berlin - 14.05.2024, 13:45 Uhr

Mit der Berücksichtigung von EU-Anbietern soll Lieferengpässen vorgebeugt werden. (Foto: DAZ / Schelbert)

Mit der Berücksichtigung von EU-Anbietern soll Lieferengpässen vorgebeugt werden. (Foto: DAZ / Schelbert)


Das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) soll unter anderem für diversifizierte Lieferketten sorgen, um Engpässen vorzubeugen. Die Ersatzkassen schrieben nun Rabattverträge für acht Antibiotika-Wirkstoffe nach den neuen Vorgaben aus. Aber wie viele Anbieter, die einen EU-Wirkstoff nutzen, meldeten sich? Die DAZ fragte nach – die Antwort ist ernüchternd.

Erstmals wurden von den Ersatzkassen Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen des Ende Juli vergangenen Jahres in Kraft getretenen Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) ausgeschrieben und bezuschlagt. Darüber informierte vergangene Woche die Techniker Krankenkasse (TK). Wie bekannt, bezweckt das ALBVVG insbesondere die Generika-Wirkstoffproduktion in Deutschland und Europa anzukurbeln, aber auch die Lieferketten zu diversifizieren – gerade bei den antibiotischen Wirkstoffen sollte die Produktion in Europa gefördert werden.

Konkret ging es um acht Wirkstoffe bzw. Kombinationen für den Zeitraum von Anfang 2025 bis Ende 2026.: Amoxicillin und Clavulansäure, Cefpodoxim, Ceftriaxon, Clarithromycin, Clindamycin, Dexamethason und Gentamicin, Doxycyclin sowie Moxifloxacin. Drei Zuschläge waren vorgesehen, eines der Lose sollte – wie vom ALBVVG vorgeschrieben – die europäische Wirkstoffproduktion berücksichtigen.

Auch wenn die TK darauf hinwies, dass eines der umsatzstärksten Antibiotika aus europäischer Herstellung bezuschlagt wurde, erklärte sie, dass nicht für alle auch ein EU-Wirkstoff angeboten wurde. Genauer gesagt: Nur bei zwei der acht ausgeschriebenen Wirkstoffe bzw. Kombinationen wurde auch ein Bieter mit EU-Wirkstoff bezuschlagt. Das erfuhr die DAZ auf Nachfrage von der TK.

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Dabei handelt es sich um Amoxicillin und Clavulansäure (fest) sowie um Ceftriaxon. Für die anderen sechs Wirkstoffe bzw. Kombinationen lag demnach „kein (wertbares) Angebot“ vor, wie aus einer entsprechenden Liste, die der DAZ vorliegt, hervorgeht.

Pro Generika: „Überfälliger Schritt“

Pro Generika spricht mit Blick auf die Berücksichtigung europäischer Hersteller bei der Ausschreibung von einem „überfälligen Schritt, der in Teilen zu spät kommt“. Laut einer Pressemitteilung von diesem Montag sagte der Geschäftsführer des Verbands, Bork Bretthauer: „Wir fordern seit Jahren, dass Krankenkassen in Ausschreibungen auf diversifiziertere Lieferketten setzen sollen. Dass sie es endlich tun, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Es sei höchste Zeit, dass die noch verbliebenen europäischen Anbieter gestärkt werden, so Brettbauer. „So könnte eine Rest-Diversifizierung bei der Antibiotika-Herstellung erhalten bleiben.“

Was ist mit Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Diabetesmittel?

Darüber hinaus fordert er aber auch, dass die Regelung auf weitere Arzneimittel ausgedehnt wird. Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Diabetesmittel – auch die seien knapp. „Und unser Problem sind nicht bloß Antibiotika.“


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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