In-vitro-Diagnostika in Apotheken

Labormediziner gegen Infektionsdiagnostik in Apotheken

Eine Änderung im Infektionsschutzgesetz soll es ermöglichen, dass in Apotheken weitere Schnelltests vorgenommen werden dürfen, und zwar zum Nachweis von Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) und Rotaviren. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin spricht sich gegen das Vorhaben aus.