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In-vitro-Diagnostika in Apotheken
Labormediziner gegen Infektionsdiagnostik in Apotheken
Eine Änderung im Infektionsschutzgesetz soll es ermöglichen, dass in Apotheken weitere Schnelltests vorgenommen werden dürfen, und zwar zum Nachweis von Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) und Rotaviren. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin spricht sich gegen das Vorhaben aus.
Stuttgart – 30.10.2024, 09:44 Uhr

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Eine Änderung im Infektionsschutzgesetz soll es ermöglichen, dass in Apotheken weitere Schnelltests vorgenommen werden dürfen, und zwar zum Nachweis von Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) und Rotaviren. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin spricht sich gegen das Vorhaben aus.
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Eine Änderung im Infektionsschutzgesetz soll es ermöglichen, dass in Apotheken weitere Schnelltests vorgenommen werden dürfen, und zwar zum Nachweis von Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) und Rotaviren. Der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin spricht sich gegen das Vorhaben aus.
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