Retaxfreiheit E-Rezept: Bislang keine DAV-Anfrage bei vdek

Berlin - 18.01.2024, 17:50 Uhr

Würde der Verband der Ersatzkassen einer übergangsweise Retaxationsfreihet bei E-Rezepten zu stimmen? (Foto: imago images / Steinach)

Würde der Verband der Ersatzkassen einer übergangsweise Retaxationsfreihet bei E-Rezepten zu stimmen? (Foto: imago images / Steinach)


Wegen zahlreicher fehlerhaft ausgestellter E-Rezepte ist in den vergangenen Wochen in den Apotheken die Angst vor Retaxationen gestiegen. Der Deutsche Apothekerverband forderte bereits von den Kassen eine Friedenspflicht bis zum Jahresende – eine konkrete Anfrage erhielt der Verband der Ersatzkassen in der Angelegenheit bislang aber nicht.

Mit der Einführung des verpflichtenden E-Rezepts gibt es Probleme, die es vorher nicht gab. Ein Beispiel ist die fehlende oder unklare Berufsbezeichnung. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wandte sich wegen fehlerhaft ausgestellter Rezepte sogar an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und verwies darin unter anderem auf den „enormen Verwaltungsaufwand“ und auch die „Retaxationsgefahr auf Apothekenseite“.

Immerhin signalisierten die AOK Rheinland Hamburg und die AOK Nordost, dass sie keine Retaxationen vornehmen würden, wenn die Berufsbezeichnung fehlt. Andere Krankenkassen hielten sich bislang mit ähnlichen Ankündigungen zurück.

Raus aus dem Schlamassel

„Wer soll denn da bitte den Durchblick behalten, wenn die eine Formalie bei Kasse X kein Problem ist, bei Kasse Y aber schon? Dafür ahndet Kasse Y ein anderes Problem nicht, was bei Kasse X zu einer Retaxation führt“, schrieb DAZ-Chefredakteurin Julia Borsch an diesem Dienstag in ihrem Editorial für den Morgen-Newsletter. 

Ihre Forderung: „Der einzige Weg, halbwegs aus dem Schlamassel herauszukommen, ist eine Friedenspflicht fürs E-Rezept. Und die muss so lange gelten, bis die Kinderkrankheiten ausgemerzt sind.“ Der DAV müsse nun alles daransetzen, diese den Krankenkassen abzuringen.

Noch am selben Tag erklärte die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger, es müsse bis zum Ende des Jahres beim E-Rezept Retaxationsfreiheit herrschen. Je nach dem müsse sie dann gegebenenfalls auch verlängert werden. „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen“, so Rüdinger.

Nachgefragt beim vdek

Die DAZ fragte am Mittwoch mal beim Verband der Ersatzkassen (vdek) nach, ob dieser in der Angelegenheit bereits eine Position bezogen habe. Aus der Antwort vom Donnerstag geht hervor: Dort weiß man von nichts. Bislang gibt es weder eine Anfrage des DAV zu Retaxationsfreiheit beim E-Rezept, noch wurde vom DAV der Wunsch nach einem diesbezüglichen Gespräch geäußert.

„Selbstverständlich offen für Gespräche“

Der vdek und seine Mitgliedskassen stünden allerdings „in regelmäßigem fachlichem Austausch mit dem DAV“, heißt es weiter von dem Verband. „Sofern sich der DAV eine (Übergangs-)Regelung zum Thema E-Rezept und Retax wünscht, sind wir selbstverständlich offen für Gespräche auf der dafür vorgesehenen Vertragspartner-Ebene.“

Das hört sich doch prinzipiell erst einmal gar nicht so verkehrt an. Muss also nur noch der DAV aktiv werden.


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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