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Nachfrage beim Versicherungsexperten
Kann man sich gegen Stromausfälle versichern?
Dass ein Risiko für einen langfristigen großflächigen Stromausfall (Blackout) besteht, ist eigentlich nicht Neues. Die aktuelle Krise hat das Thema allerdings mehr ins Bewusstsein gerückt und dazu geführt, dass sich auch mehr Apotheker:innen damit befassen. Neben möglichen Vorkehrungen für den Ernstfall stellt sich auch die Frage nach einem Versicherungsschutz.
Die Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie (AG KatPharm) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft hat das Thema Stromausfall schon lange auf der Agenda. Im Rahmen des Notfallplans, den sie für Apotheken empfiehlt, wird auch ein möglicher Stromausfall thematisiert. Die AG KatPharm empfiehlt, im Rahmen des Notfallmanagements mindestens zwei Optionen zu durchdenken. Mit Option 1 haben sich hoffentlich die meisten Apotheken schon einmal vertraut gemacht. Hierbei geht es um einen kurzfristigen Stromausfall von wenigen Minuten hin bis zu wenigen Stunden. Option 2 ist ein Stromausfall, der sich über mehrere Stunden beziehungsweise Tage erstrecken kann.
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Neben der Vorsorge für den Ernstfall, die jede Apotheke treffen sollte, stellt sich auch die Frage, ob man Schäden durch einen Stromausfall versichern kann. Die DAZ hat bei dem auf Apotheken spezialisierten Versicherungsmakler Steffen Bennecke nachgefragt.
DAZ: Ist die Betriebsunterbrechung nach einem Stromausfall versichert?
Bennecke: Versichert ist regelmäßig die Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden. Ein Stromausfall ist kein Sachschaden. Somit ist auch eine daraus folgende Betriebsunterbrechung nicht versichert. Sollte aus dem Stromausfall ein Sachschaden resultieren, der die Betriebsunterbrechung begründet, zum Beispiel ein Wasserschaden, kann das, je nach Versicherungsvertrag, anders sein. Es gilt bei einigen Versicherern allerdings im Baustein „unbenannte Gefahren“ der Ausschluss Stromausfall als mitwirkende Ursache.
Ist Medikamentenverderb versichert, wenn der Kühlschrank ausfällt?
Mit der entsprechenden Klausel ist das versichert. Die meisten Apotheken finden diese Klausel in ihrem Versicherungsvertrag. Der Ausfall des öffentlichen Stromnetzes ist üblicherweise das Mindeste, was an Risiken versichert ist. Bessere Klauseln versichern jegliches unerwartetes Versagen oder jegliches unerwartetes Niederbrechen der Stromversorgung. Sehr unterschiedlich sind die geltenden Höchstentschädigungen. Wir beobachten Regelungen zwischen 3.000 und 100.000 Euro an Sublimit für Medikamentenverderb im Kühlschrank. Häufig bilden die versicherten Summen nicht die Werte ab, die sich tatsächlich im Kühlschrank befinden können. Das liegt vor allem daran, dass Versicherungsverträge in Apotheken selten aktualisiert werden. Manch einer hat noch den Vertrag, wie ihn der Vorgänger vom Vorgänger einmal abgeschlossen hatte. Denn „der war ja immer zufrieden.“ Bei tendenziell höheren Summen kann auch zwischen DIN und Nicht-DIN-Kühlschränken unterschieden werden.
Wie sind E-Rezepte versichert?
Mit der klassischen Sach-Inhaltsversicherung gegen Feuer und andere Gefahren kann per Klausel auch Rezeptverlust mitversichert werden. Das gilt, wenn es nicht eingeschränkt wird, auch für E-Rezepte. Einige Versicherer konkretisieren in der Klausel, dass dies auch für Rezepte gilt, die auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind. Diese Klausel besagt, dass der Rezeptverlust nach einem versicherten Sachschaden mitversichert ist. Versicherte Sachschäden entstehen vor allem durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Stromausfälle zählen in der Regel nicht dazu (siehe Frage 1). Auch hier gelten je nach Versicherer oder Vereinbarung unterschiedlich hohe Entschädigungsgrenzen.
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Ein Rezeptverlust durch einen Hackerangriff lässt sich über eine Cyberrisikoversicherung decken. Schwachpunkt ist hier, dass regelmäßig die IT-Systeme des Versicherungsnehmers versichert sind. Werden die E-Rezept-Bundles also auf dem Server des Warenwirtschafts-Anbieters gespeichert, bevor sie zur Abrechnung gegeben werden, sind sie an diesem Ort nicht versichert. Das gilt auch für die E-Rezept-Versicherung über die Noventi beim Versicherer Markel. Wenigstens, wer das Warenwirtschaftssystem nicht lokal verwaltet, sollte seine Bundles häufiger zur Abrechnung geben.
Ist meine Apotheke auch gegen Plünderung versichert?
Ein Einbruchdiebstahl, also Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch in das Gebäude sollten in jeder Police versichert sein. Auch Raub, also Gewaltanwendung oder die Androhung von Gewalt, gehört üblicherweise zur Einbruchdiebstahldeckung. Das Eintreten in eine unverschlossene Apotheke mit anschließender Plünderung könnte dort versichert sein, wo „unbenannte Gefahren“ mitversichert sind. Mit diesem Baustein ist über die benannten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc. hinaus alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Relevant werden kann hierbei der häufig vorkommende Ausschluss „innere Unruhen“.
1 Kommentar
dann ist es eh zu spät
von Dr. House am 10.10.2022 um 13:15 Uhr
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