GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Wie könnte es weitergehen mit dem Spargesetz?

Berlin - 22.07.2022, 14:00 Uhr

Der Bundeskanzler und sein Kabinett kommen am 27. Juli wieder zusammen. Bekommt dann Lauterbachs GKV-Finanzstabilisierungsgesetz den Segen der Regierung? (x / Foto: IMAGO / IPON)

Der Bundeskanzler und sein Kabinett kommen am 27. Juli wieder zusammen. Bekommt dann Lauterbachs GKV-Finanzstabilisierungsgesetz den Segen der Regierung? (x / Foto: IMAGO / IPON)


Was macht eigentlich der Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz? An Kritik für die Pläne aus dem Hause Lauterbach mangelte es nicht. Doch bislang ist nichts davon zu hören, dass der Bundesgesundheitsminister nachjustieren will. Wie sieht nun der weitere Zeitplan aus?

Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seinem Ziel, ein prognostiziertes 17-Milliarden-Euro-Defizit auszugleichen, hat alle aufgebracht: Apotheker- und Ärzteschaft, Pharmaunternehmen, Krankenhäuser und sogar die Krankenkassen, die ja eigentlich Nutznießerinnen des Gesetzes sein sollen. Dass finanzielle Einschnitte bei den Leistungserbringern nicht gut ankommen, ist keine Überraschung. Ihre Kritik scheint Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erst einmal nicht aus der Ruhe zu bringen. 

Und was die Forderung der Kassen betrifft, der Staat müsse seinen Pflichten bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfängern nachkommen, verweist Lauterbach auf den Bundesfinanzminister. Auch wenn die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich verspricht, höhere Beiträge zu finanzieren, lasse sich dies gegenwärtig nicht mit den Zielen Christian Lindners (FDP) vereinbaren. Und dessen Bedingungen – keine Verletzung der Schuldenbremse, keine Steuererhöhungen und nichts, was einen Nachtragshaushalt nötig macht – erfülle der Gesetzentwurf.

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Dennoch sind die Liberalen offenbar nicht von allen Sparvorschlägen überzeugt. Ob sich die FDP mit der Vorlage arrangieren wird, bleibt daher abzuwarten. Allerdings ist von Nachjustierungen am Referentenentwurf bislang nichts bekannt. Vielmehr ist geplant, dass dieser Entwurf am 27. Juli das Kabinett passieren soll. Gelingt es mit dem Kabinettsbeschluss, ist für einen solchen Gesetzentwurf der Bundesregierung die nächste Station der Bundesrat. Dieser hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Dann geht es weiter in den Bundestag.

Für das Spargesetz heißt das: Der nächste Termin im Bundesrat wäre der 31. August – erst dann tagt der Gesundheitsausschuss der Länderkammer wieder. Die erste Plenumssitzung ist dann am 16. September. Die sechs Wochen zwischen Kabinettsbeschluss und Stellungnahme könnten also eingehalten werden. Für den Bundestag ist die sitzungsfreie Zeit ebenfalls im September vorbei. Hier könnten die Beratungen also in der zweiten Septemberhälfte starten. Eine Verabschiedung ist allerdings nicht vor Ende Oktober zu erwarten – und zwar nach der jährlichen Prognose des Schätzerkreises zur Finanzentwicklung der GKV. 

Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist dann in diesem Jahr auf jeden Fall noch möglich. Inhaltlich kann sich im parlamentarischen Verfahren über Änderungsanträge der Regierungsfraktionen noch einiges am Gesetz ändern. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Lüge

von Reinhard Rodiger am 23.07.2022 um 21:16 Uhr

Es ist eine Lüge, vom Defizit der KK zu sprechen und zur Behebung Nichtbeteiligte heranzuziehen. Der Staat verschiebt seine sozialen Wünsche auf die GKV.Das betrifft neben ALGII
alle Beitragsbefreiungen und vieles andere, was nicht originäre Aufgabe der GKV bzw der Versicherten ist. Es geht nach verschiedenen Schätzungen um bis zu 40 Mrd €. Das ist aus Steuergeld und nicht aus Versichertenbeiträgen zu finanzieren.Ehrlicherweise.
Als Ausweg dient die Zerstörung einer funktionierenden Infrastruktur. Das ist an Bösartigkeit und Verlogenheit nicht zu überbieten.Fast noch schlimmer ist die klammheimliche Billigung durch die Standesvertretung.
Die umsichtige Versorgung weiter Landstriche und von Wohngebieten außerhalb der Ballungszentren ist angesichts insuffizienter Digitalisierungsbemühungen gefährdet.

Letztlich kündigt der Staat seinen Versorgungsauftrag mittels einer Lüge zur Ursache. Das ist der Ball, der zurück muss.

Der willkürliche Entzug der Finanzierungsgrundlage entgegen den sichtbaren Notwendigkeiten rechtfertigt alle Maßnahmen zum Schutz der Patienten vor weiterem Raubbau.Der gesetzte Schaden ist weit höher als die potentielle Ersparnis.Das ergibt sich zB durch die Arbeitsverdichtung erhöhte Fehlerquote, die Verminderung der Kontrolle und die Folgekosten vermehrter Arztbesuche .

Da etwa zwei Drittel der Betriebe betroffen sind, ist dies auch der Einstieg in die völlige Verstaatlichung, wenn in gleicher Weise weiter verfahren wird.Wer soll hier noch tätig werden wollen? Die Arzneimitteliproduktion - ehemals Apotheke der Welt- wurde durch die Erpressung der KK nachhaltig zerstört. Es folgen die Apotheken, wenn sie sich nicht endlich wehren.

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.

von Anita Peter am 23.07.2022 um 11:30 Uhr

Warum wird seitens der ABDA nicht klargestellt, dass bei dieser Kürzung die Apotheken den Lieferveträgen nicht mehr nachkommen können und bei Umsetzung der Spargesetze diese gekündigt und neu verhandelt werden müssen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Lieferverträge

von Dr.Diefenbach am 23.07.2022 um 14:37 Uhr

....weil wir so vornehm sind, nicht irgendwo anecken wollen
und weil manche mit x-Apotheken so ggf.!!! ihren Fortbestand
sichern könnten,da kleinere und mittlere Betriebe die Kostenstrukturen nicht auffangen werden!-Auch will man dem Gedanken einer Verstaatlichung nicht nachkommen-was ja bei Vertragskündigungen uU am Horizont auftauchen kann.Natürlich ist DER /DIE PATIENT/IN massgebend, aber nicht für andere Regulatoren im Gesundheitswesen .ES GEHT NUR UM DIE FINANZEN,unsere Wissenschaft ist uninteressant .Sonst hätte man auch manche Lieferverträge in der Vergangenheit gar nicht abschliessen dürfen.

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