Von sieben Bundestagsabgeordneten

Entwurf für Corona-Impfpflicht ab 18 –Apotheken sollen Daten übermitteln

Stuttgart/Berlin - 11.02.2022, 17:30 Uhr

Der Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 stammt unter anderem vom Grünen-Politiker Janosch Dahmen. (c / Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 stammt unter anderem vom Grünen-Politiker Janosch Dahmen. (c / Foto: IMAGO / Sven Simon)


Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP und Grünen, zu welchen unter anderen der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen Janosch Dahmen gehört, haben am heutigen Freitag einen Entwurf für ein Gesetz für eine Impfpflicht ab 18 vorgelegt. Sie soll ab 1. Oktober gelten. Die Nachweise sollen von den Krankenkassen in elektronischen Impfpässen gespeichert werden. Wer keinen digitalen Nachweis hat, soll die Übermittlung der Daten in einer Apotheke vornehmen lassen können.

Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren nehmen mittlerweile konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am Freitag einen Entwurf für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Die Menschen sollen sich auch bei Ärztinnen und Ärzten oder anderen Stellen im Gesundheitssystem beraten lassen können. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse. Die Kassen sollen den Impfstatus dann in neu anzulegenden elektronischen Impfpässen speichern. 

Wer bereits geimpft ist und den Nachweis etwa auf der CovPass- oder CoronaWarn-App hat, kann ihn einfach digital an die Kasse übermitteln. Wer einen analogen Nachweis hat, soll die Übermittlung in einer Apotheke erledigen lassen können. Wer am 1. Oktober noch nicht vollständig geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Mehr zum Thema

Braucht es gar kein separates Impfregister?

AOK: Corona-Impfungen mit Versichertendaten verbinden

Bürgerinnen und Bürger, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit bis dahin alle drei Monate überprüfen und dem Bundestag darüber berichten. Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. Sie erklärten: „Wenn wir warten, bis die nächste Infektionswelle in Sichtweite ist, ist es für vorausschauendes Handeln zu spät.“ Dann ließen sich die Bevölkerung und das Gesundheitssystem wieder nur mit einschränkenden Maßnahmen schützen. „Freiheit für alle geht nur mit Solidarität von allen.“ Man sei „optimistisch, dass die Impfpflicht in dieser Form durchgeführt werden kann“, sagte Till Steffen, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, am Freitag in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. 

Der Bundestag soll nach Plänen der Ampel-Koalition ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben über eine mögliche Regelung entscheiden. Daneben gibt es eine Initiative einer Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki gegen eine allgemeine Impfpflicht. Eine Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeitet an einem Vorschlag für einen „Mittelweg“: Mit Beratungsgesprächen für alle volljährigen Ungeimpften und – wenn nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht ist – einer Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte am Freitag im ZDF: „Wir werden den Zeitplan einhalten, also am Ende dieses ersten Quartals eine Entscheidung treffen.“


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Bürgerbüros?

von Jan Kusterer am 11.02.2022 um 17:37 Uhr

Früher gab es mal Bürgerbüros. Das waren Anlaufstellen der Gemeinden und Städte für ihre Bürger um verwaltungstechnische Angelegenheiten mit jeglichen staatlichen Institutionen zu organisieren.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.