Impfpflichtbefürworter auf der Suche nach Mehrheiten

Impfpflicht ab 50 Jahren als Kompromiss?

Berlin - 04.04.2022, 15:45 Uhr

Wie viel Impfpflicht darf es sein? Darüber wird am kommenden Donnerstag im Bundestag abgestimmt. (Ic / MAGO / photothek)

Wie viel Impfpflicht darf es sein? Darüber wird am kommenden Donnerstag im Bundestag abgestimmt. (Ic / MAGO / photothek)


Am Donnerstag will der Bundestag über eine COVID-19-Impfpflicht abstimmen. Nachdem sich abzeichnet, dass es keine klare Mehrheit für eine der vorliegenden Initiativen geben wird, hat nun die Parlamentariergruppe, die eine Impfpflicht für alle Volljährigen erreichen wollte, einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Dieser sieht den Aufbau eines Impfregisters sowie ab 1. Oktober eine Nachweispflicht über den Impfstatus für alle ab 18 Jahren und eine Impfnachweispflicht für alle ab 50 Jahren vor.

Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die mögliche Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht haben die Befürworter einer Pflicht ab 18 Jahren einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Die 237 Abgeordneten um die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, zu der auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD) sowie der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, zählen, rücken darin von einigen wesentlichen Leitplanken ihres ursprünglichen Gesetzentwurfs ab. Sie setzen nun auf Schnittmengen mit der Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann sowie der Unionsfraktion.

Mehr zum Thema

Bundestag berät im März über fünf Anträge rund um die COVID-19-Impfpflicht

Wie viel Impfpflicht darf es sein?

Sie wollen ihren eigenen Antrag nun folgendermaßen anpassen:

  • Für alle ab dem Alter von 50 Jahren soll ab dem 1. Oktober eine Impfnachweispflicht gelten. In dieser Altersgruppe sei das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und daraus resultierender Belastung für das Gesundheitssystem in seiner Breite am meisten ausgeprägt, heißt es zur Begründung.
  • Zum gleichen Zeitpunkt soll es eine Nachweispflicht für alle Volljährigen geben. Dahinter steckt der Gedanke, dass sich auch alle Menschen im Alter zwischen 18 und 49 Jahren impfen lassen sollen. Wenn sie nicht nachweisen können, vollständig geimpft zu sein (nach den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind dafür ab 1. Oktober in der Regel drei Einzelimpfungen nötig, wobei eine Genesung eine Impfung ersetzen kann), sollen sie zumindest einen Beratungsnachweis beibringen. Über den Sommer sollen die entsprechenden Beratungsgespräche geführt werden. Die Hoffnung der Parlamentarier ist, dass hier gezielt Falschinformationen widerlegt und Sorgen ausgeräumt werden können.
  • Zudem soll es auf Grundlage der über den Sommer gewonnenen weiteren Erkenntnisse zur Pandemieentwicklung und Virusevolution bis Ende August ein Bericht und bis Anfang September eine Entscheidung des Bundestags über eine etwaige Ausweitung der Impfpflicht für die 18- bis 49-Jährigen geben. Des Weiteren soll das Gesetz quartalsweise evaluiert werden.
  • Nicht zuletzt soll ein Impfregister entstehen. Den Aufbau eines solchen Registers sah bisher nur der Antrag der Unionsfraktion vor. Nun ist sich auch die Gruppe um Baehrens einig, dass ein solches Register nötig ist. Die Daten, die die Krankenkassen künftig von den Bürger:innen erhalten, sollen in dieses einfließen.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.