Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

14.11.2021, 07:30 Uhr

Motivation pur: Masken auf, Impfzögerer überzeugen und Impfpässe checken, beim Apothekenportal mitmachen und der ABDA vertrauen. Reicht das schon? (Foto: Alex Schelbert)

Motivation pur: Masken auf, Impfzögerer überzeugen und Impfpässe checken, beim Apothekenportal mitmachen und der ABDA vertrauen. Reicht das schon? (Foto: Alex Schelbert)


10. November 2021 

Dass die Strafbarkeitslücke bei Impfpässen dringend geschlossen werden muss, ist in der Politik angekommen. Nach der Union hat auch die künftige Ampelkoalition, so sie denn kommt, Vorschläge gemacht, wie sie diese Lücke im Strafgesetz schließen will. Bisher ist es nämlich nur verboten, Behörden und Versicherungsgesellschaften mit gefälschten Gesundheitszeugnissen zu täuschen, Apotheken werden hier nicht explizit genannt. Künftig soll dann nur noch von einer „Täuschung im Rechtsverkehr“ die Rede sein, um die bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen. Apotheken sind dann mit dabei. Gut so, mein liebes Tagebuch, Hauptsache, die neue Bestimmung kommt rasch. Vorgesehen sind außerdem auch Strafen, wenn die Herstellung unrichtiger Impfausweise vorbereitet wird und wenn Impfausweise missbräuchlich verwendet werden. Die ABDA begrüßt die geplanten Änderungen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening geht davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung auch die Arbeit der Apotheken leichter macht, die bei der Digitalisierung der Impfpässe schon viele Fälschungen aufgespürt haben.
Abgesehen von der Strafbarkeitslücke drängen sich noch weitere Fragen auf im Zusammenhang mit den Impfpässen. Zum Beispiel die: Wie geht man in der Apotheke vor, wenn man den Verdacht hat, dass einem ein gefälschtes Impfdokument zur Digitalisierung vorgelegt wird? Darf man dann den Impfpass einbehalten? Gar nicht so einfach zu beantworten. Auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg versuchte Kammerjustiziar Uwe Kriessler Hilfestellung zu geben. Klar, wenn die Apotheke Zweifel an der Identität der Person und/oder Authentizität des vorgelegten Dokuments hat, wäre eine Rücksprache mit dem Impfarzt das Beste – doch der ist nicht immer erreichbar, der Verdacht lässt sich nicht immer ausräumen. Und dann? Einfach und rechtssicher ist es, kein Zertifikat auszustellen und die vorgelegten Dokumente zurückzugeben. Mag sein, mein liebes Tagebuch, aber wie unbefriedigend  ist das denn! Eine Meldepflicht bei der Polizei bestehe übrigens auch nicht, selbst wenn die Polizei dies empfehle. Und auch die polizeiliche Empfehlung, den Impfpass im Verdachtsfall einzubehalten, sei zwar nachvollziehbar, und als Gegenabwehr rechtlich vertretbar. Aber, traut man sich das? Mein liebes Tagebuch, wie fallen die Reaktionen der verdächtigten Person aus? Es soll vorgekommen sein, dass ein Kunde dem Apotheker das Dokument hinterm HV einfach wieder entrissen habe. Die Frage, ob die Schweigepflicht im Weg steht, wenn man den Impfpass einbehält oder Meldung bei der Polizei macht, ist nicht abschließend geklärt. Laut Kriessler geht es hier um den Schutz der Allgemeinheit und da stellt sich die Pflicht zu schweigen wohl anders dar als in Fällen, bei denen z. B. ein Süchtiger ein gefälschtes Rezept vorlegt. Mein liebes Tagebuch, die bisherige Rechtsprechung ist sich in dieser Frage noch nicht recht einig. Kriessler zeigte jedenfalls „höchsten Respekt vor jedem, der nicht den einfachen Weg gehen will, einfach nur das Zertifikat zu verweigern“. Mein liebes Tagebuch, dem kann man sich nur anschließen und hoffen, dass in dieser Frage bald politische Hilfe aus Berlin kommt.

 

Oh ihr pharmazeutischen Dienstleistungen, wann endlich kommt ihr? Tja, mein liebes Tagebuch, das kann noch dauern. Die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband zur Frage, welche Dienstleistungen es denn sein und wie sie denn honoriert werden sollen, sind gescheitert. Jetzt kommt eine Schiedsstelle zum Zug, endlich – wie man hört, ist das Verfahren zur Anrufung des Schiedsgerichts eingeleitet. Die ABDA hat sogar die Hoffnung nicht aufgegeben, dass der Dienstleistungskatalog doch noch bis zum geplanten Start zu Beginn des kommenden Jahres vorliegt. Mein liebes Tagebuch, bis Anfang Januar? Wirklich? Mal ehrlich, so richtig können wir daran nicht glauben.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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