Neue Testverordnung

Diese neuen Pflichten kommen auf testende Apotheken zu

Berlin - 24.06.2021, 17:50 Uhr

Ab 1. Juli kommen neben einer sinkenden Vergütung neue Aufgaben bei PoC-Testungen auf die Apotheken zu. (Foto: Mattis Kaminer / AdobeStock)

Ab 1. Juli kommen neben einer sinkenden Vergütung neue Aufgaben bei PoC-Testungen auf die Apotheken zu. (Foto: Mattis Kaminer / AdobeStock)


Corona-Warn-App-Anbindung wird Pflicht bei Bürgertests

Im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App (CWA) hält die neue Testverordnung eine weitere Besonderheit bereit.

§ 7 Abs. 9 Satz 2 TestV (neu) bestimmt:

„Ab dem 1. August 2021 wird eine Vergütung für Bürgertestungen nach § 4a nur gewährt, wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übermittelt.“

Sprich: Ab August muss die Apotheke das Zertifikat via CWA und die Übermittlung zumindest anbieten. In der Begründung des Verordnungsentwurfs erklärt das BMG, dass die CWA in der „neuesten Version 2.1“ auch Schnelltestergebnisse empfangen könne und im Fall eines positiven Testergebnisses Kontaktpersonen gewarnt würden. Und das soll genutzt werden. Zu schwer soll die Anbindung nicht werden: Es werde „ein niedrigschwelliges System in Form eines Webportals zur Verfügung gestellt, an das sich jederzeit weitere Anbieter anschließen können“, heißt es. Über dieses werden dann die Ergebnisse umgehend an das CWA-System übermittelt.

Für Schnelltest-Partner, die noch keine eigene Softwarelösung für die Testabwicklung im Einsatz haben, werde ein CWA-Schnelltestportal mit den notwendigen Funktionalitäten angeboten. Für diejenigen, die bereits eine eigene Softwarelösung implementiert haben oder eine Softwarelösung Dritter zum Management des Testprozesses einsetzen, werde eine Schnittstelle für die Anbindung der Partnersysteme an das CWA-System angeboten. „Beide Anschluss-Optionen sind somit als Zusatz zu bestehenden Schnelltest-Management-Systemen ausgestaltet. Die verpflichtende CWA-Anbindung kommt als zusätzlicher Übermittlungsweg an die getestete Person hinzu, ersetzt jedoch bestehende Systeme nicht, da diese weiterhin erforderlich bleiben, beispielsweise zur Terminvereinbarung sowie zur Ergebnisübermittlung an Personen, die die CWA nicht verwenden oder einer Übermittlung in die CWA nicht zustimmen“, so die Verordnungsbegründung.

Dass die Anbindung mit der Vergütung verknüpft ist, sei geboten, „da nur mittels CWA ein Warnprozess ausgelöst werden kann“. Erfolgt der Test auf Staatskosten (zunächst geht es nur um Bürgertests), muss der Leistungserbringer neben seinen bisherigen (digitalen) Übermittlungswegen auch eine digitale Übermittlung des Testergebnisses in die CWA einrichten und anbieten. Auf Wunsch der getesteten Person muss das Antigen-Schnelltestergebnis dann auch an die CWA des RKI übermittelt werden. Man muss also keinem Kunden diese Übermittlung aufzwingen, schon gar nicht, wenn er die CWA gar nicht nutzt. Und damit Apotheken und allen anderen Anbietern genug Zeit bleibt, sich anzuschließen, gilt die Pflicht ab 1. August.

Hier finden Sie die neue Coronavirus-Testverordnung zum Herunterladen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Testzentrum

von Manuela Peters am 08.07.2021 um 19:36 Uhr

Ich werde ebenfalls aufhören zu testen, mit der geringen Bezahlung für die Tests zahle ich noch drauf.Die Dokumentationspflicht steigt bei geringerer Vergütung,da wir als Praxis ohnehin erschlagen werden mit Aufzeichnungspflichten sprengt das jetzt den Rahmen.

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neue Testauflagen bei Corona Schnelltests

von Sigrid-Renate Drasch am 27.06.2021 um 10:07 Uhr

Weil einige grosse Testzentren wohl betrogen haben, müssen jetzt alle anderen, die korrekt arbeiten, dafür bezahlen. Das ist Methode Spahn! Qualität spielt sowieso keine Rolle! Und dass nur wenige der getesteten Personen die CoronaWarnApp haben und erstaunlch viele Personen nicht einmal ein Handy besitzen, kommt nicht bei den Politikern an. Und wir sollen alles richten für viel weniger Geld…….. nein danke, ich höre auf, sobald ich meine bereits teuer gekauften hochwertigen Tests verbraucht habe.

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Corona Schnelltests

von Martin Straulino am 25.06.2021 um 18:54 Uhr

Mehr Pflichten für weniger Geld - nein Danke!
Ich höre ab Juli erst einmal mit dem Testen auf.
Wir haben nur Tests von Roche verwendet und hochqualifiziertes Personal eingesetzt.
Mit der neuen Testverordnung wird es eine Verschiebung zu weniger Qualität und weniger Kompetenz geben - offensichtlich von der Politik so gewollt ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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