BfR-Höchstmengenempfehlungen Teil 1

Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln – wie viel ist zu viel?

Stuttgart - 29.03.2021, 07:00 Uhr

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. (Foto: Menta / stock.adobe.com)

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. (Foto: Menta / stock.adobe.com)


Wasserlösliche Vitamine – Höchstmengenvorschläge laut BfR 

Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure 

Für die Vitamine B1, B2 und Pantothensäure wurden keine Tolerable Upper Intake Level (UL) abgeleitet und selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb der Zufuhrempfehlungen keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. 

Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung von Höchstmengen für diese drei Vitamine zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs verzichtet werden. (Quelle: BfR)

„Niacin“

Die Bezeichnung „Niacin“ wird als Sammelbezeichnung für Nicotinsäure und Nicotin(säure)amid verwendet. Beide Substanzen können Lebensmitteln als Niacinquellen zugesetzt werden. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist zusätzlich Inosithexanicotinat als Niacinquelle erlaubt. 

Nicotinamid (= Nicotinsäureamid): 160 mg pro Tagesverzehrempfehlung pro Produkt. Bei NEM mit Tagesverzehrempfehlungen von mehr als 16 mg Nicotinamid wird ein Hinweis empfohlen: Schwangere sollten auf die Einnahme solcher Produkte verzichten.

Nicotinsäure: 4 mg pro Tagesverzehrempfehlung pro NEM. 

Inosithexanicotinat: 4,4 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM.

(Quelle: BfR)

Vitamin B6

3,5 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

Folsäure

200 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM.

Ungeachtet dessen wird die Supplementierung von 400 µg Folsäure pro Tag für Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere im ersten Trimester weiterhin als die am besten geeignete Maßnahme zur Prävention von Neuralrohrdefekten (NRD) angesehen und ausdrücklich empfohlen. Bei Produkten mit Folsäuredosierungen in dieser Höhe sind laut BfR eine klare Kennzeichnung und Maßnahmen zur gezielten Kommunikation unerlässlich. (Quelle: BfR)

Vitamin B12

25 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

Biotin

Für Biotin wurde kein Tolerable Upper Intake Level (UL) abgeleitet, und selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb des Zufuhrreferenzwertes wurden keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung einer Höchstmenge für Biotin zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs verzichtet werden.

Angesichts der in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle von Verfälschungen labordiagnostischer Untersuchungen durch Biotin empfiehlt das BfR aber, auf biotinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich einen Hinweis anzubringen: 

Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, sollten ihre Ärztin / ihren Arzt oder das Laborpersonal darüber informieren, dass sie Biotin einnehmen oder kürzlich eingenommen haben. (Quelle: BfR)

Vitamin C

250 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

In Teil 2 wird DAZ.online die aktualisierten Höchstmengenvorschläge für Mineralstoffe und Spurenelemente vorstellen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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