Auf Initiative der AG Gesundheit der Unionsfraktion

Teleclinic-Zur-Rose-Deal beschäftigt das BMG

Berlin - 10.09.2020, 15:45 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, ob die Teleclinic gegen das Zuweisungsverbot verstößt. (m / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, ob die Teleclinic gegen das Zuweisungsverbot verstößt. (m / Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)


Droht dem Telemedizin-Anbieter Teleclinic neues Ungemach? Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage von DAZ.online bestätigte, hat die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag darum gebeten, die Folgen des Teleclinic-Zur-Rose-Deals mit Blick auf das Zuweisungsverbot rechtlich zu prüfen. Dieser Bitte werde man nachkommen.

Wird die Übernahme durch die Schweizer Zur Rose-Gruppe zum Stolperstein für die Teleclinic? Mitte Juli hatte der DocMorris-Mutterkonzern die Fernbehandlungsplattform mit Sitz in München gekauft – seitdem hagelt es für die Teleclinic eine Schlappe nach der nächsten.

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Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Deals beendete apotheken.de mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit. Damit stand Teleclinic plötzlich ohne technischen Partner da, der die Anbindung an die Präsenzapotheken in Deutschland möglich machte. Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Apotheker Verlag, Betreiber des Onlineservice- und Apothekenwebsite-Anbieters, scheiterte Teleclinic-Inhaberin Katharina Jünger jüngst vor dem Landgericht Stuttgart. Das Gericht kam zu dem Schluss, eine weitere Zusammenarbeit sei für apotheken.de unzumutbar.

Doch damit nicht genug: Wie DAZ.online auf Anfrage erfuhr, hat inzwischen die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, zu prüfen, ob Teleclinic infolge der Übernahme gegen das Zuweisungsverbot verstößt. Zuerst hatte die Pharmazeutische Zeitung darüber berichtet, dass die Gesundheitsexperten der Union einen entsprechenden Vorstoß planen – jetzt äußert sich das BMG dazu gegenüber DAZ.online wie folgt:


Die Übernahme der TeleClinic durch Zur Rose ist in der AG angesprochen worden. Das BMG wurde um eine Einschätzung gebeten und wird dieser Bitte sicherlich nachkommen. Bisher ist noch keine Rückmeldung an die AG erfolgt."

Bundesministerium für Gesundheit


Ob dabei die Verschmelzung von Arzneimittelverschreiber und -händler unter einem wirtschaftlichen Dach im Mittelpunkt steht oder die Tatsache, dass Teleclinic-Rezepte aktuell von nur einer Apotheke beliefert werden können, ist bisher nicht bekannt. Nachdem der Deutsche Apotheker Verlag die Zusammenarbeit beendet hat, bleibt dem Telemedizin-Anbieter derzeit nur die deutsche Apotheke Mache mit Sitz in der Nähe von Stuttgart als einziger Partner für die Arzneimittellieferung. Damit steht auch ein möglicher Verstoß gegen das apothekenrechtliche Zuweisungsverbot im Raum.

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Nachdem weite Teile der Politik zunächst keinen akuten Handlungsbedarf bezüglich der Akquise der Teleclinic durch Zur Rose sahen, wendet sich nun offenbar das Blatt. Inzwischen bekommen die Apotheker sogar Rückendeckung von einzelnen Ärzteorganisationen: So suchte die Ärztekammer Brandenburg den Schulterschluss mit den Pharmazeuten und stellte sich gemeinsam mit ihnen hinter das Edikt von Salerno, das für eine strikte Trennung von Arzt und Apotheker steht. Und auch die Hausärzte in Nordrhein unterstützen mittlerweile die Forderung der Apotheker nach einer technischen Absicherung des Makelverbots – ohne sich dabei jedoch direkt auf Teleclinic und zur Rose zu beziehen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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